Abschiebung in Schönefeld verhindert

■ Erfolgreiche Proteste: Flugzeug startet ohne Ghanaer, der als einer der Rädelsführer einer Häftlingsrevolte in Eisenhüttenstadt gilt

Durch die Proteste von antirassistischen Gruppen und Fluggästen konnte am Sonnabend die Abschiebung eines Ghanaers verhindert werden: Etwa 25 Mitglieder der Initiative „Kein Mensch ist illegal“ entrollten im Flughafengebäude Schönefeld ein Transparent mit der Aufschrift „18.20 Uhr Balkan Air – Abschiebung verhindern“. Sie sprachen Fluggäste der bulgarischen Fluggesellschaft auf das Schicksal des Ghanaers C. an, dessen Eheschließung mit einer deutschen Frau kurz bevor steht. Diese werde jedoch, so der Vorwurf der Initiative, durch die Ausländerbehörde Frankfurt (Oder) und das Amtsgericht Eisenhüttenstadt verhindert.

Auch zwei Rechtsanwältinnen sowie die PDS-Abgeordnete Karin Hopfmann intervenierten bei der Fluggesellschaft gegen die Mitnahme des Mannes. Gegen 21 Uhr erhielten sie dann die Auskunft, C. sei nicht mit der Maschine mitgeflogen. Gründe dafür wurden ihnen jedoch nicht mitgeteilt. Karin Hopfmann: „Wir wissen nicht, ob C. nicht mitgenommen wurde, weil die Besatzung sich geweigert hat, oder ob es den protestierenden Passagieren zu verdanken ist.“ PassagierInnen können den Start eines Flugzeuges verhindern, wenn sie sich beispielsweise weigern, sich anzuschnallen.

C. gehört zu den neun ehemaligen Abschiebehäftlingen aus Eisenhüttenstadt, die wegen Rädelsführerschaft bei einer Häftlingsrevolte im November vergangenen Jahres angeklagt sind. Ihnen wird gefährliche Körperverletzung und schwerer Landfriedensbruch zur Last gelegt.

Doch einen Prozeß hat es bisher nicht gegeben. Der zuständige Amtsrichter Werner Ruppert, so der Vorwurf der Rechtsanwältinnen, verhindere den Prozeß, indem er sich der Angeklagten einfach „entledige“: Bisher sollen durch sein Mittun von den neun Angeklagten fünf abgeschoben worden sein. Antirassistische Initiativen werfen dem Amtsrichter vor, den Prozeß verhindern zu wollen, damit die Haftbedingungen in Eisenhüttenstadt nicht in der Öffentlichkeit thematisiert werden. Die Strafprozeßordnung sieht eine Abschiebung eines Angeklagten nur vor, wenn vorher die Anklage fallengelassen wird.

C.s Anwältin Undine Weyers sprach im Schönefelder Transitbereich mit ihrem gefesselten Mandanten, allerdings nur im Beisein des Bundesgrenzschutzes. C. sagte ihr, er sei genötigt worden, einer freiwilligen Ausreise zuzustimmen. Der Mann, so die Anwältin, hätte dem Druck nachgegeben, da er keinen Ausweg mehr sah. Er sitzt seit Monaten in Cottbus in Untersuchungshaft. In den vergangenen fünf Monaten sollte er schon dreimal abgeschoben werden. Marina Mai