Bremer Kampagne kommt in Fahrt

■ Gesetzentwurf für simplere Volksentscheide liegt jetzt vor

Der Verein „Mehr Demokratie in Bremen“hat gestern seinen Gesetzentwurf vorgelegt, wie in Zukunft Volksbegehren und Volksentscheide in der Hansestadt vereinfacht werden könnten. Der Gesetzentwurf gilt als Arbeitsgrundlage für die Kampagne, an deren Ende eine Änderung der Verfassung stehen soll. Ab dem 20. April werden die ersten Unterschriften gesammelt. „Unser Ziel: Ein Volksentscheid für einfachere Volksentscheide“, faßt Mehr-Demokratie-Sprecher Ralph Kampwirth sein Ansinnen knapp zusammen. Den Mehr-Demokratie-Aktivisten bleibt nichts anderes übrig, als das Feuer, das sie bekämpfen, mit Feuer zu begegnen.

Falls der Verein Erfolg hat, wäre das im Vergleich zur derzeitigen Situation eine spürbare Erleichterung für Bürgerbeteiligung in der Politik. Ob letztlich 260.000 Stimmen für eine Verfassungsänderung zusammenkommen, steht aber in den Sternen. Das Volksbegehren zur Lehrmittelfreiheit vom letzten Sommer wäre mit der nun vorgeschlagenen Regelung (siehe nebenstehender Kasten) beispielsweise angenommen worden.

In Hamburg läuft derzeit eine entsprechende Kampagne. Gerade wurden innerhalb von zwei Wochen 220.000 Unterschriften für ein Volksbegehren gesammelt. Das entsprach 18 Prozent der Wahlberechtigten, nur 10 Prozent wären nötig gewesen. Jetzt wird es dort zum Volksentscheid kommen. Ob die Bremer Sektion von „Mehr Demokratie“die Hürden ebenso leicht überspringen kann, ist offen: In Hamburg gab es staatlich bezahlte Wahlaufforderungen, hier muß das der Verein organisieren.

Daß erleichterte Bürgerbeteiligung auch nach hinten losgehen kann, zeigt aktuell der erste Bürgerentscheid in Oldenburg, der zusammen mit der Niedersachsen-Wahl durchgeführt wurde: Die erst im Juli 1997 in Kraft getretene Baumschutzsatzung wurde auf Betreiben vor allem von Kleingärtnern wieder abgesägt – Ökologen schlugen danach die Hände über dem Kopf zusammen.

Insgesamt aber, so argumentiert Kampwirth für „Mehr Demokratie in Bremen“, haben Erfahrungen in Bayern gezeigt, daß der Umweltschutz durch mehr Bürgerbeteiligung nicht auf der Strecke bleibt. Auch das Argument, die Todesstrafe könne so wieder eingeführt werden, zieht in seinen Augen nicht: Grundgesetz und Verfassungsgerichte würden verhindern, daß das Verfahren mißbraucht wird. Bei der Suche nach UnterstützerInnen ließ man Parteien wie die Reps oder die DVU aus. Christoph Dowe