CDU-Stadtrat hilft Hanfbier-Brauern

Der Brauer-Bund will der Kreuzberger Bier-Company den Hahn abdrehen, weil deren „alkoholischer Hanftrunk“ nicht dem Reinheitsgebot für Bier entspreche. Wulf Peter (CDU) startet Rettungsaktion  ■ Von Britta Steffenhagen

Der Kreuzberger CDU-Stadtrat Wulf Peter entschloß sich zum Handeln und schickte einen seiner Männer an den Ort des Geschehens – schließlich können in Kreuzberg nicht 14 Arbeitsplätze wegen eines Alkoholgetränkeverbots geopfert werden.

Seit Januar 1997 braut die Bier- Company in der Körtestraße ihren „alkoholischen Trunk mit Hanfblüten“. Des Erfrischungsgetränks schöner Name: „turn.“

Die Köstlichkeit erfreut sich mittlerweile bundesweiter Beliebtheit und wird nach England und Dänemark exportiert. Für dieses Jahr war die Einstellung dreier neuer Mitarbeiter und die Produktion von 300.000 Liter „turn.“ geplant. Im März dieses Jahres wurde jedoch der Deutsche Brauer- Bund, die Lobbyorganisation der bundesrepublikanischen Bierhersteller, auf das junge Unternehmen aufmerksam. Der Hanftrunk sei, obwohl es nicht so bezeichnet werde, im naturwissenschaftlichen Sinne eben doch ein Bier, und zwar eines, welches aufgrund der zugesetzen Hanfblüten nicht dem deutschen Reinheitsgebot entspreche. Die Bier-Company solle die Produktion umgehend und komplett einstellen.

Das Bundesgesundheitsministerium und die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs wurden auf den Fall angesetzt.

Der Leiter der Brauerei Asbjörn Gerlach schrieb in seiner Not auch dem Regierenden Bürgermeister von Berlin. Dieser mußte jedoch in seinem Antwortschreiben gestehen, daß sein Einfluß auf den Deutschen Brauer-Bund in diesem Fall „sehr begrenzt“ sei. Nichtsdestoweniger hatte man auch in der Senatskanzlei Bierbestimmungen gelesen und empfahl Brauer Gerlach, die Hanfblüten doch nachträglich beizumischen. „Das verändert aber den Geschmack zu stark“, sagt Fachmann Gerlach.

Aufgrund einer Eingabe der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schickte CDU-Stadtrat Wulf Peter nun den Leiter des Veterinärlebensmittelaufsichtsamtes zur Brauerei, und dem kam die möglicherweise rettende Idee: Man könnte für turn. eine Ausnahmegenehmigung „für die Herstellung eines besonderen Bieres“ erwirken. Diese erlaubt nämlich, neben den Standards Hopfen und Malz, die Mitverwendung „gewisser anderer Stoffe, die dem Bier einen besonderen Geschmack verleihen“. Die Bier-Company hat diesen Antrag jetzt gestellt und damit wertvolle Brauwochen gewonnen. Denn das Bezirksamt steht hinter der Brauerei und hat eine einstweilige Verfügung erwirkt, bis über den Antrag entschieden wird.

Jetzt kommt es darauf an, ob die hiesigen Gerichte, die mit dem Antrag befaßt sein werden, dem besonderen Bier aus Kreuzberg gewogen sind.