Neonazis dürfen wieder senden

■ Trotz Verstoßes gegen das Jugendgesetz darf das rechtsextremistische Radio Germania wieder im Offenen Kanal senden. Medienanstalt sieht keinen Grund für dauerhaftes Sendeverbot

Musik von Nazibands wie „Freikorps“ und „Radikahl“ wird es zukünftig im Offenen Kanal wieder öfter zu hören geben. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hat nämlich entschieden, daß der Initiator von „Radio Germania“, Mike Penkert, wieder auf Sendung gehen darf. Die MABB hatte geprüft, ob Penkert ein dauerhaftes Nutzungsverbot für Radiosendungen im Offenen Kanal verhängt bekommt.

Das Konzept seiner Sendungen, eine Ankündigung im Internet und ein bereits geahndeter Verstoß gegen den Jugendschutz würden nicht ausreichen, ihm ein dauerhaftes Sendeverbot zu erteilen, sagte Ingeborg Ludwig, Justitiarin der MAAB gegenüber der taz. Gegen Penkert, Kopf der vom Verfassungsschutz als neonazistisch eingestuften „Kameradschaft Beusselkiez“ in Tiergarten, war bereits ein einjähriges Sendeverbot verhängt worden, weil er in der Vergangenheit mehrere Radiosendungen mit „jugendgefährdenden“ Inhalten im Offenen Kanal gesendet hatte. Themenschwerpunkte waren etwa die Demonstrationen von Neonazis rund um die Todestage des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß.

Penkert begrüßte sein Publikum stets mit „Heil euch, Kameraden“. Das Verbot gegen Penkert war Ende Januar abgelaufen. Im Internet kündigte Penkert bereits an, daß Radio Germania, „Berlins einziges nationales Hörprogramm“, bald wieder auf Sendung sei. Dann gebe es wieder „60 Minuten nationale Musik und etwas andere Informationen für die Hauptstadt“.

Der Leiter des Offenen Kanals, Jürgen Linke, zeigte sich „arg überrascht“ von der Entscheidung des Medienrats. Er hatte damit gerechnet, daß Penkert ein dauerhaftes Sendeverbot bekäme. „Was muß denn bitte noch vorliegen, damit er nicht mehr senden darf“, fragt sich Linke in bezug auf die bereits ausgestrahlten Sendungen. Er verwies auf den Rundfunkstaatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg, in dem steht, daß Veranstalter keine Programme verbreiten dürfen, die gegen geltendes Recht verstoßen und einen strafbaren Inhalt haben. Dies ist ihm laut MABB jedoch nicht nachzuweisen. Linke möchte Penkert jedoch auch nicht eigenständig Hausverbot erteilen. „Die Entscheidung liegt bei der MAAB“, sagt er. „Ich bin der Medienanstalt gegenüber weisungsgebunden und muß ihn deshalb senden lassen.“ Linke wolle mit Vetretern der MABB jedoch noch einmal sprechen, um sie möglicherweise umzustimmen. Julia Naumann