Urlaub spart Geld

■ Aktion Sonderurlaub statt Weihnachtsgeld sparte 3,49 Millionen Mark Personalkosten

Die Initiative Weihnachtsurlaub statt Weihnachtsgeld im Öffentlichen Dienst hat zu Einsparungen in Höhe von 3,49 Millionen Mark geführt. Den Beschäftigten war im vergangenen Jahr erstmals die Möglichkeit eingeräumt worden, auf einen Teil des Weihnachtsgeldes zu verzichten und statt dessen unbezahlten Sonderurlaub zu nehmen. Dabei konnten die Beschäftigten stufenweise wählen – also beispielsweise zwei Wochen Sonderurlaub und die Hälfte des Weihnachtsgeldes in Anspruch nehmen.

Insgesamt haben 1.244 MitarbeiterInnen einen Antrag auf Sonderurlaub gestellt. 77 Anträge wurden abgelehnt, was vor allem mit der angespannten Personalsituation begründet wurde. Dies geht aus einem Bericht der Senatsverwaltung für Inneres an das Abgeordnetenhaus hervor.

Da die von den Grünen initiierte Regelung recht kurzfristig im November 1997 vom Abgeordnetenhaus beschlossen worden war, wurde die Möglichkeit eingeräumt, den Sonderurlaub im Lauf des Jahres 1998 zu nehmen.

Dennoch nahm nur ein relativ kleiner Teil der 180.000 Beschäftigten das Angebot wahr. 1997 haben 640 Beschäftigte von dieser Wahlmöglichkeit Gebrauch gemacht. Bis zum 31.Januar 1998 sind weitere 567 Anträge eingegangen. Frauen machen zwei Drittel der Sonderurlaubswilligen aus. Für einen einwöchigen Sonderurlaub entschieden sich im vergangenen Jahr 271 MitarbeiterInnen, weitere 232 Beschäftigte für einen zweiwöchigen Sonderurlaub. Vor allem im mittleren und gehobenen Dienst wurde das Angebot angenommen. Im einfachen Dienst entschieden sich nur 12 Beschäftige für den Sonderurlaub, im höheren Dienst waren es nur 96.

Der Beschluß des Abgeordnetenhauses sieht vor, ein Drittel der erwirtschafteten Personalmittel zur Schaffung neuer zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu verwenden. Da die Summe aber nur einmal zur Verfügung steht, können Dauerarbeitsplätze damit nicht finanziert werden. Die Verwaltungen können die gesparten Gelder selbständig für beschäftigungssichernde oder arbeitsmarktwirksame Maßnahmen verwenden. Über eine Verlängerung der Regelung will der Senat rechtzeitig entscheiden. taz