Miethai & Co.
: Grundsteuer

■ Kosten kritisch prüfen Von Achim Woens

Wenn der Staat, die Städte oder die Gemeinden Geld brauchen, werden in der Regel Steuern erhöht. Gerade in jüngster Zeit wird wieder häufiger erwogen, die Grundsteuern zu erhöhen. In einer Stadt wie Hamburg, wo etwa 80 Prozent der Menschen zur Miete wohnen, wird der größte Teil der Grundsteuern von den MieterInnen aufgebracht. Der Anstieg von 1993 auf 1994 betrug durch Anhebung des Hebesatzes etwa 7,1 Prozent.

Die Finanzpolitiker diskutieren aber wesentlich kräftigere Anhebungen. Schon unabhängig von diesen Plänen berappt jede Mietpartei über die Betriebskostenabrechnung je nach Lage des Grundstücks, Größe der Wohnung und baulichem Zustand des Hauses dafür jährlich zwischen 100 und 2000 Mark. Grund genug, diese Kosten kritisch zu überprüfen. Dabei sollten folgende Punkte beachtet werden:

1. Der Vermieter muß die gewerbebedingt höheren Grundsteuern herausrechnen. Gibt es Gewerbebetriebe im Haus, so sind die dafür anfallenden Grundsteuern getrennt zu berechnen.

2. Wird ein Haus umgewandelt, also in Eigentumswohnungen aufgeteilt, so steigt die Grundsteuerbelastung allein dadurch bereits beträchtlich. Eine unangenehme Begleiterscheinung der Umwandlungsspekulation, gegen die allerdings kein Kraut gewachsen ist.

3. Werden Grundsteuerbeträge aus vergangenen Jahren in die aktuelle Abrechnung einbezogen, so können diese nur umgelegt werden, wenn sich der Vermieter dies in der entsprechenden Abrechnung der Vorjahre vorbehalten hat.

4. Besonders böse ist oft das Erwachen, wenn eine dem Bauherren für einen bestimmten Zeitraum gewährte Grundsteuervergünstigung wegfällt. Es gibt Fälle, in denen die Grund-steuer dadurch um bis zu 700 Prozent gestiegen ist. Allerdings waren die Grundsteuern in diesen Fällen auch besonders niedrig.

5. In Wohnanlagen mit Garagenvermietung sollte folgendes beachtet werden: Wer keine Garage gemietet hat, braucht auch die dafür vom Finanzamt in Rechnung gestellten Beträge nicht mitzutragen.