Asylrecht in Polen

Die erste noch halbdemokratische Regierung unter Tadeusz Mazowiecki hat am 26. 11. 91 die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 unterzeichnet. Seitdem gewährt Polen politisches Asyl.

Seither haben knapp 10.000 Flüchtlinge in Polen einen Asylantrag gestellt. Anerkannt wurden rund 800 Asylanten, von denen allerdings nur 300 im Land blieben. Die meisten Asylbewerber versuchen bereits vor Ende des zweijährigen Verfahrens in den Westen zu kommen.

Im vergangenen Jahr haben von den 3.300 Antragstellern nur 600 abgewartet. Von diesen 600 wurden 130 AsylantInnen anerkannt. Die restlichen Verfahren mußten eingestellt werden, da die Antragsteller bereits in den Westen weitergefahren waren.

Die Zahl der Asylsuchenden in Polen ist im Vergleich zu westeuropäischen Ländern relativ niedrig. Zwar gibt es inzwischen ein Integrationsprogramm für anerkannte Asylberechtigte, doch die ein bis zwei Jahre Wartezeit im Asylbewerberheim sind zermürbend. Darüber hinaus sind nur Familien mit Kleinkindern die ganze Zeit unter der Obhut des Staates. Ist die erste Entscheidung negativ ausgefallen, müssen alleinstehende Personen sowie kinderlose Ehepaar das Asylbewerberheim verlassen. Sie erhalten keinerlei Unterstützung mehr.

Zwar dürfen Asylbewerber in Polen arbeiten, doch nur mit einer Arbeitserlaubnis, die sie vor ihrer Flucht in der polnischen Botschaft im Heimatland beantragt haben. Die meisten arbeiten daher schwarz. Wer erwischt wird, kann abgeschoben werden.

Seit Inkrafttreten des Rücknahmeabkommens zwischen Deutschland und Polen im Juli 1993 haben kaum zehn Prozent der aus Deutschland abgeschobenen Asylbewerber in Polen einen Asylantrag gestellt. Gabriele Lesser, Warschau