Urteil: Einbürgerung bei Ausnahmen erleichtern

Lüneburg (dpa) – Ausländer können in Ausnahmefällen eingebürgert werden, ohne ihre bisherige Staatsbürgerschaft ablegen zu müssen. Niedersachsens Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigte jetzt ein Urteil aus erster Instanz, das einem iranischen Arzt die Einbürgerung nach Deutschland bereits 1995 zugesagt hatte, obwohl der Mann die geforderte Ausbürgerung seines Heimatstaates nicht vorweisen konnte (Az: 13/33332/95). Das Gericht sei überzeugt, der Mann habe alle Bemühungen unternommen, um seine Entlassung zu erreichen, sagte gestern der Vorsitzende Richter, Eckart Dembowski.