Agenten bekommen Bewährungsstrafe

■ Westberliner Pärchen spionierte über 30 Jahre für Stasi

Der Zweite Strafsenat des Kammergerichts hat gestern ein Westberliner Ehepaar wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung und Wertersatz für erhaltenen Agentenlohn in Höhe von 30.000 Mark verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß die beiden seit den 60er Jahren bis zum Untergang der DDR für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) spioniert hatten. Das Ehepaar hatte die Taten gestanden, als die Polizei ihnen bei der Durchsicht der Stasi-Akten auf die Spur kam. Die 67jährige Frau gab an, 1961 bei der Einreise nach Ost-Berlin festgehalten worden zu sein, weil sie unerlaubt Devisen für Bekannte geschmuggelt hatte. Daraufhin vom MfS mit Gefängnis und Repressalien gegen ihre Eltern bedroht, habe sie mit der Arbeit für den DDR-Geheimdienst begonnen. Als Hausangestellte der britischen Alliierten und später bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte beschäftigt, habe sie Informationen an die Stasi weitergegeben. „Wir haben uns schuldig gemacht, aber wir sahen keinen anderen Ausweg, um meine Eltern zu schützen“, sagte die Beschuldigte vor der Urteilsverkündung. Ihr 69jähriger Ehemann sei von Anfang an eingeweiht gewesen und habe sie unterstützt. Über zehn Jahre später habe auch er sich entschlossen, direkt für das MfS zu arbeiten. Als Beamter der Jugendstrafanstalt Plötzensee verriet er u.a. Alarmpläne des Gefängnisses. Das Ehepaar war für seine geheimdienstliche Tätigkeit mehrfach ausgezeichnet und mit insgesamt rund 72.000 Mark entlohnt worden. dpa