Gentest auch für verurteilte Sexualstraftäter

■ Niedersachsens Innenminister Glogowski bereitet entsprechenden Gesetzentwurf vor

Hannover (taz) – Verurteilte Sexualstraftäter sollen abermals zum Speicheltest geschickt werden; dies möchte der niedersächsische Innenminister Glogowski. Der Sprecher der SPD-Länder in der Innenministerkonferenz bereitet einen Gesetzentwurf vor, der die Gen-Datei beim Bundeskriminalamt (BKA) nicht nur auf eine klare rechtliche Grundlage stellen soll. Es soll auch möglich werden, bereits verurteilten Sexualstraftätern den genetischen Fingerabdruck abzunehmen. „Wir müssen auch die bereits abgeurteilten Sexualstraftäter in der Gen-Datei erfassen“, so Glogowski gestern.

Bei Ermittlungsverfahren dürfen Richter bereits heute den Gentest auch gegen den Willen der Beschuldigten anordnen. Ein präventiver Test, um die neue Gen-Datei beim BKA aufzufüllen, ist jedoch nicht zulässig. „Wir haben keine Rechtsgrundlage für Speicheltests bei bereits verurteilten Sexualstraftätern“, sagte ein Sprecher. „In der Gen-Datei müssen wir möglichst viele Sexualstraftäter erfassen, auch die, die schon wieder auf freiem Fuß sind“, verlangte sein Chef Glogowski.

Den Gesetzentwurf, der das systematische Auffüllen der BKA- Datei mit den Gen-Daten von Sexualstraftätern mögliche machen soll, will Glogowski bis zur Innenministerkonferenz am 6. Mai fertigstellen. Die Grundzüge des Entwurfs seien bereits mit den anderen SPD-regierten Ländern und auch mit dem Bonner SPD-Innenpolitiker Otto Schily abgestimmt, sagte der Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums. Ob durch das neue „Gen-Datei-Gesetz“ auch Straftätern, die kein Sexualdelikt begangenen haben, systematisch zum Speicheltest gezwungen werden können, ist noch unklar. Darüber sollten sich die Juristen Gedanken machen, sagte Glogowski. Auf alle Fälle solle das Gesetz über die Gen-Datei möglichst noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

Vergangene Woche hatte Glogowski sich stets gegen ein eigenes „Gen-Datei-Gesetz“ gewandt. Anfang des Monats hatte der niedersächsische Innenminister ein Machtwort des Kanzlers gegen den Bundesjustizminister gefordert, der von einer Gen-Datei ohne gesetzliche Grundlage nichts wissen wollte. Vor einigen Tagen hatte Glogowski die Auffassung von Herta Däubler-Gmelin zurückgewiesen, daß es zur Einrichtung der BKA-Datei einer gesetzlichen Grundlage bedürfe. Erst als die Gen-Datei am Freitag eingerichtet wurde, verlangte er erstmals ein eigenes Datei-Gesetz. Erst dann habe man bemerkt, daß es an der gesetzlichen Grundlage für die Erfassung aller Sexualstraftäter in der Datei fehle, behauptete sein Sprecher gestern. Jürgen Voges