Kampagne -betr.: "Wenn der Zahnarzt erstmal zuschlägt", taz-Hamburg vom 21.4.98

Sind die Hamburger Zahnärzte alle Abzocker und Betrüger? Diesen Eindruck vermitteln derzeit öffentliche Äußerungen von Krankenkassen und auch hier von der Verbraucherzentrale. Im Namen der Hamburger Zahnärzte weise ich die pauschalen Unterstellungen in aller Deutlichkeit zurück. Es werden auch in diesem Artikel Unterschiede in den Rechtsauffassungen zwischen Zahnärzten und Krankenkassen über einzelne Passagen des Gesetzes (NOGII), das am 1. Januar in Kraft trat, ignoriert.

Der Gesetzgeber führte mit dem Gesetz mehr Marktwirtschaft ins Gesundheitswesen ein. Die Krankenkassen wollen offenbar weiterhin strikten Dirigismus.

Der Gesetzgeber schaffte mehr Verantwortlichkeit bei den Patienten für den Erhalt des Kauorgans und reduzierte damit folgerichtig den bürokratischen Einfluß der Krankenkassen.

Der Gesetzgeber führte ein gerechteres Zuschußsystem für Zahnersatz mit mehr Freiheiten und mehr Klarheit ein. Die Krankenkassen wollen diese Tatsache offenbar wieder revidieren.

Mit dieser Taktik der Kassen werden die Patienten in unverantwortlicher Weise gegen die Zahnärzte aufgebracht. Damit wird dem Vetrauensverhältnis Zahnarzt – Patient massiver Schaden zugefügt. Mit dieser offensichtlich geplanten Pressekampagne wollen die Krankenkassen eindeutig nicht zur Klärung von Auslegungsfragen beitragen, sondern das gesamte Reformpaket zum Zahnersatz zu Fall bringen.

Die Zahnärzte werden sich an die Gesetzesvorgaben halten. Für Kassenleistungen (Vertragsleistungen) im Zusammenhang mit Zahnersatz ist vom Gesetzgeber für die nächsten zwei Jahre eine Honorarbindung festgelegt worden. Für die außervertrags-zahnärztliche Leistung gilt der Honorarrahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Wenn eine Zahnersatzversorgung sowohl vertragliche wie auch nicht-vertragliche Elemente enthält, werden die einzelnen Elemente entsprechend ihrer gesetzlichen Zuordnung berechnet.

Gerd Eisentraut, Pressesprecher der Hamburger Zahnärzte