Unbeteiligte getroffen

■ Gänsemarkt-Schießerei: Prozeßbeginn vor dem Hamburger Landgericht

Sieben Monate nach einer Schießerei auf dem Gänsemarkt wird seitdem gestern vor dem Landgericht gegen den 33jährigen Tahar S. prozessiert. Ihm wird versuchter Mord, Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Sein Freund sowie zwei unbeteiligte Passanten waren durch Schüsse zum Teil lebensgefährlich verletzt worden.

Erst wenige Monate zuvor war ein Passant auf dem Gänsemarkt erschossen worden, als er sich nach einem Raubüberfall dem Täter in den Weg gestellt hatte. Deshalb hatte auch diese Schießerei im vergangenen September für erhebliches Aufsehen gesorgt. Der Hintergrund liegt noch im Dunkeln. Die Polizei vermutet einen Streit um Drogengeschäfte.

Laut Anklage soll sich Tahar S. mit einem Freund vor dem Ufa-Kino aufgehalten haben, als ein 19jähriger Mann plötzlich auf die beiden schoß. Der Freund wurde am Knie und am Arm verletzt, woraufhin Tahar S. dessen Waffe an sich genommen und den Angreifer verfolgt habe. Beim Versuch, auf ihn zu schießen, soll er statt dessen zwei PassantInnen getroffen haben. Während eine Frau mit einem Streifschuß am Oberschenkel davonkam, erlitt ein Mann einen lebensgefährlichen Bauchschuß.

Die Verteidiger von Tahar S. rügten gestern, daß der Polizei bei ihren Ermittlungen erhebliche Fehler unterlaufen seien. Ihre Taktik zielt darauf ab, die Hauptbelastungszeugin zu verunsichern. Denn noch bevor die Anklage verlesen werden konnte, wiederholten sie mehrfach, daß diese als einzige unter rund fünfzig ZeugInnen den Angeklagten zweifelsfrei wiedererkannt haben will. Der Prozeß ist auf mehrere Monate terminiert. ee