Nachgefragt
: Weiter Beobachten?

■ Verfassungsschutz zu „Grauen Wölfen“

Wie gefährlich sind die rechtsextremen Grauen Wölfe, und wie aktiv sind sie im Land Bremen? Bis bekannt wurde, daß der Ausländerausschuß in Bremerhaven einer Unterorganisation der „Türkischen Familienunion“einen Zuschuß gewährte, war über die Aktivitäten der Organisation nicht viel bekannt. Die taz fragte beim stellvertretenden Leiter des Bremischen Verfassungsschutz, Lothar Jachmann, nach.

taz: Inwieweit ist die „Türkische Familienunion“in den Augen des Verfassungsschutzes beobachtenswert?

Lothar Jachmann: Die Türkische Familienunion in Bremen und Bremerhaven gehören zur Föderation der türkischen Idealistenvereine ADÜTDF oder ADÜTDK, die europaweit organisiert sind. In Bremen wurde sie 1993 gegründet, in Bremerhaven 1996. Sie docken unmittelbar an die Partei der „Nationalistischen Bewegung“in der Türkei an. Wir sehen sie als extremistisch, rechtsgerichtet, nationalistisch an.

Was erwägt denn der Verfassungsschutz, mit dieser Gruppierung zu tun?

Sie gelten bundesweit als Beobachtungsobjekt, es gibt aber unter Verfassungsschützern auch die Diskussion, ob die Erscheinungsform, wie wir sie in den letzten Jahren feststellen, es nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch rechtfertigt, eine Beobachtung weiter durchzuführen. Aber diese Diskussion ist noch nicht abgeschlossen. Im neusten Verfassungsschutzbericht 1996 wird diese Gruppierung nicht mehr erwähnt. Amtlich ist sie aber im Beobachtungsspektrum aufgeführt.

Die „Grauen Wölfe“stehen ja ganz offensichtlich nicht auf dem Boden der „freiheitlich demokratischen Grundordnung“, sie sollen die Verfassung schützen. Kann man denn dann Unterorganisationen der Wölfe aus dem Beobachtungsspektrum herausnehmen?

Wir beobachten sie ja. Aber wir müssen immer wieder prüfen – das gilt für alle Gruppierungen, die im Focus unserer Beobachtung stehen – ob die Gründe für eine Beobachtung weiter fortbestehen. Wir sind ja keine Gesinnungsschnüffler, die feststellen, was die einzelnen Menschen für Gedanken haben, sondern wir müssen sehen, in wieweit das in der Öffentlichkeit umgesetzt wird. Zumindest müssen dort Aktionen, Aktivitäten aufgezeichnet werden. Wenn man das über Jahr und Tag nicht vermag, dann muß man auch die Souveränität haben, zu sagen, „Wir stellen hier entsprechende Dinge nicht mehr fest“. Fragen: Christoph Dowe