Hochschul-Gesetzesreform vertagt

■ Deregulierung, Entstaatlichung, Autonomnie oder was? Grüne debattieren über neues Hochschul-Recht auch im Lande Bremen

Daß ein bundesweites Hochschulgesetz noch vor der Bundestagswahl kommt – der grüne Uni-Reformer Michael Daxner, Noch-Präsident der Oldenburger Carl von Ossietzky-Universität, scheint seit letzter Woche nicht mehr daran zu glauben. Und so, das ist eigentlich eine logische Schlußfolgerung, gibt es vorerst auch keinen Zeitdruck, das Bremische Hochschulgesetz (BreHG) an das neue Bundesrecht anzupassen. Der ambitionierte Entwurf eines neuen BreHG der Grünen, erst letze Woche präsentiert: für den Orkus? Der Wiener Daxner gab sich am Freitag in der Bremischen Bürgerschaft jedenfalls so, wie auch sein Tonfall daherkommt: gelassen.

Die Grünen hatten die regionale Riege der Hochschulreformer von Asten über Verwaltung und Frauenbeauftragte bis zu den Hochschulleitern eingeladen, um Verbesserungsvorschläge für ihren Gesetzentwurf entgegenzunehmen. Der ist, das ist allen klar, die bislang ernsthafteste Diskussionsgrundlage, wie in Zukunft die Hochschullandschaft in Bremen gesetzlich reglementiert werden könnte. Zwar wartet man derzeit auch gespannt auf einen Entwurf, der in der Wissenschaftsbehörde ausgekocht wird. Die Koalition aber hat den Einstieg in die Debatte bislang gescheut: eigentlich sollte bereits im vergangenen November ein gemeinsamer Entwurf vorliegen. Ein CDU-Positionspapier, im Dezember präsentiert, fand allerdings in einigen Punkten keine Gegenliebe bei den Sozialdemokraten. Seither denkt die Koalition zwar über mögliche Kontraktformen für zukünftige Finanzsicherheit zwischen Hochschulen und Staat nach, Vorschläge für ein Gesetz wurden aber nicht gemacht.

Und so präsentierten die Interessengruppen den Grünen ihre Wunschlisten. An den Schlagworten zweifelte niemand mehr, nun müssen sie mit Inhalten gefüllt werden: Deregulierung, Entstaatlichung, Autonomie. Die InteressenvertreterInnen machten ihre Kritik an Einzelpunkten fest. Die Asten fürchten um die Ausgestaltung ihres Mandats, die Gewerkschaften um ihre Sitze in den Hochschulgremien, die Frauen um die Fortschreibung der Förderung. Die gesetzlichen Regelungen für die eigenen Bereiche sollen festgezurrt werden, präziser als bisher. Ein Widerspruch?

Die angepeilte Verschlankung des Gesetzes, in den Augen Daxners ist sie auch den Bremer Grünen nicht ganz gelungen: 125 Paragraphen hat das BreHG derzeit – Daxner meint, 45 seien genug. Ohnehin setzt der Oldenburger, dem bundespolitische Politik-Ambitionen nachgesagt werden, mehr auf Bundes- denn auf Landesrecht. Wer zuviel ins Landesgesetz hineinschreibe der provoziere kaum berechenbare „hermeneutische Schlachtfelder“. Und das, so Daxner, könne eindeutig vermieden werden. cd