Wilde Sau, neu geregelt

■ Morgen beschließt der Bundestag ein neues Filmförderungsgesetz - aber für Filme zahlen müssen die Fernsehsender immer noch nicht

Die privaten und öffentlich- rechtlichen TV-Sender kommen um eine Zwangsabgabe an die Filmförderungsanstalt des Bundes (FFA) herum. Ursprünglich sollten sie wie Videotheken- und Kinobetreiber dazu verpflichtet werden. Doch nun ist in der Novellierung des Filmförderungsgesetzes, die der Bundestag morgen beschließen soll, von der Verpflichtung nicht mehr die Rede.

Die FFA fördert Filme wie „Fräulein Smillas Gespür für Schnee“, „Kleines Arschloch“ oder „Rossini“. Zwar zahlten die Fernsehsender bislang aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung. Die aber habe dazu geführt, daß die Privaten die FFA in zwei Jahren „schlicht beschissen“ haben und auch ARD und ZDF einmal nicht gezahlt hätten, erklärte der SPD-Abgeordnete Thomas Krüger: „Die haben mit der FFA wilde Sau gespielt.“

Um das Spiel zu beenden, sollte mit der Novellierung eine Zwangsabgabe eingeführt werden. So sah es zunächst auch ein Entwurf des Wirtschaftsministers vor. Dagegen protestierten die Privatsender: Freiwillige Vereinbarungen ermöglichen ihnen, immer wieder darauf zu drängen, daß möglichst fernsehgerechte Filme gefördert werden. Auf ihre Seite stellten sich die Bundesländer. Die wollten das Fördergeld nämlich lieber für ihre Länderförderungen haben, die sie zusätzlich zur FFA betreiben – zum Wohle der Medienstandorte.

Das Wirtschaftsministerium sowie die Fraktionen von Union, FDP und SPD einigten sich dann, daß die Sender weiterhin nur freiwillig zahlen sollen. Die SPD trage die Entscheidung trotz Bedenken mit, da die freiwilligen Verträge vor der Verabschiedung geschlossen worden seien, sagte SPD- Mann Krüger – somit seien die Zahlungen gesichert. Die Privaten kündigten gestern an, ab nächstem Jahr jährlich elf Millionen Mark an die FFA zu zahlen. Die Laufzeit des Abkommens betrage fünf Jahre. ARD und ZDF hatten bereits zuvor dieselbe Summe mit der FFA vereinbart. Zudem wollen die Sender in Werbespots geförderte Filme ankündigen, wenn diese im Kino anlaufen.

Die Bündnisgrünen trauen den Zusagen nicht. Freiwillige Abkommen habe es auch bisher gegeben, sagte der medienpolitische Sprecher Rezzo Schlauch gestern: „Dann wurde nachverhandelt und nachverhandelt.“ Zudem könnten Kinos und Videotheken wegen Ungleichbehandlung klagen, weil sie eine Zwangsabgabe leisten müssen, das Fernsehen aber nicht. Dann sei die FFA gefährdet. „In unseren Augen ist die Novelle eine Unterwerfung vor der Macht der Fernsehsender.“ Georg Löwisch