Zweifel am Alter von Jasmin O.

Gefängnisangestellte sagen: Jasmin O. ist gemessen an seinem sozialen Verhalten erst 13 Jahre alt. Os Anwältin will deshalb jetzt das medizinische Gutachten anfechten  ■ Von Peter Kasza

Mitarbeiter der Strafvollzugsanstalt „Kieferngrund“ haben „begründete Zweifel an der Strafmündigkeit“ von Jasmin O. angemeldet. Der Jugendliche sitzt derzeit als Untersuchungshäftling in „Kieferngrund“ ein. Mitarbeiter sagten der taz, Jasmin O.s Verhalten entspreche nicht dem eines 15jährigen, sondern eher dem eines 13jährigen.

Diese Aussagen stehen im Widerspruch zu den medizinischen Gutachten, die von einer Strafmündigkeit des Jugendlichen ausgegangen waren. Die Pflichtverteidigerin des Jungen besteht darauf, daß die Eindrücke der Vollzugsbeamten in die Akten Eingang finden. Sie will die medizinischen Gutachten zur Altersfeststellung nach der Vorverhandlung anfechten.

Jasmin O. hatte mehr als 100 Straftaten begangen, konnte aber nicht strafrechtlich belangt werden, da Unklarheit über sein Alter herrschte. Der Bosnier war nicht im Besitz amtlicher Ausweispapiere. Nachfragen im Heimatland Jasmins hätten keinen Sinn, da „das entweder unheimlich lange dauert oder aber überhaupt keine Antwort der Behörden kommt“, wie Justizpressesprecher Matthias Rebentisch sagte. Das vermeintliche Geburtsdatum Jasmin O.s (26.9.1984), das in offiziellen Schreiben auftauchte, basierte auf Angaben der Eltern. Der Vater hatte stets dafür plädiert, seinen Sohn „einzusperren“, andererseits aber nie das angegebene Alter des Jungen zurückgezogen. Dennoch hatte die Staatsanwaltschaft die Aussagen der Eltern angezweifelt.

Zur Altersfeststellung wurden medizinische Gutachten in Auftrag gegeben. Die Untersuchungen waren zu dem Ergebnis gekommen, daß O. „um die 15 Jahre alt“ ist. Jasmin O. hat eine Schwester, die nach vorliegenden Daten zirka eineinhalb Jahre älter als ihr Bruder ist. Sie wäre also 15 Jahre alt. Träfen die Gutachten zu, müßten die beiden Zwillinge sein. Dies ist jedoch nicht der Fall. „Vielleicht entspricht das Geburtsdatum der Tochter auch nicht der Wahrheit“, so Rebentisch. „Solange nicht mit 100prozentiger Sicherheit gesagt werden kann, daß Jasmin strafmündig ist, haben die medizinischen Gutachten keinen Wert“, sagte Jasmin O.s Anwältin. Die Gutachten sind unter Medizinern heftig umstritten.