Hasch für 30 Millionen

■ Dealerei-Prozeß gegen zwei Segler noch vor Verlesung der Anklage vertagt

Die Beute war fett: Mehr als 2.300 Kilo Haschisch beschlagnahmten britische Zollbeamte vergangenen September auf der Segel-yacht „Karin“. Ob gegen die beiden deutschen Segler an Bord wegen Dealerei prozessiert werden kann, muß nun das Hamburger Landgericht entscheiden. Das Verfahren wurde gestern vor Verlesung der Anklage vertagt, weil die VerteidigerInnen auf eklatante Verfahrensfehler hingewiesen hatten.

Die „Karin“ war auf dem Weg von Marokko nach Deutschland, als sie nahe den Shetland-Inseln vom britischen Zoll durchsucht wurde. Die BeamtInnen fanden Haschisch im Wert von etwa 30 Millionen Mark und nahmen die beiden Segler fest.

Die britischen Behörden setzten sich mit der Staatsanwaltschaft Hamburg in Verbindung, doch die verzichtete auf einen Ausliefe-rungsantrag. Daraufhin wurde in Großbritannien ein Ermittlungsverfahren gegen die Deutschen eingeleitet – ein Fehler, sagt nun die Verteidigung. Da sich das Schiff in internationalem Gewässer befand und unter deutscher Flagge fuhr, sei Großbritannien dazu nicht berechtigt gewesen. Dabei berufen sich die AnwältInnen auf das Suchtstoffübereinkommen der Vereinten Nationen.

Zudem hätte die Staatsanwaltschaft Hamburg eine Auslieferung beantragen müssen, um die Deutschen nicht einer fremden Gerichtsbarkeit zu überlassen. Das geschah jedoch erst, nachdem sich auch das Bundesjustizministerium eingeschaltet hatte. Zu spät, behaupten die VerteidigerInnen: die gesetzliche Frist sei bereits überschritten gewesen.

In der kommenden Woche wird das Landgericht entscheiden, ob der Prozeß weitergeht.

Stefan Tomik