Helfer ausgesperrt

■ „Blinder Passagier“ allein in Anhörung. Möglicher Vormund durfte nicht rein

Die Hausordnung – ein goldenes Buch. In der Abschiebehaftanstalt Glasmoor zählen interne Gepflogenheiten sogar mehr als das geltende Recht: Gestern durfte eine Vertrauensperson des Gefangenen Prince Jackson nicht als Beistand an seiner Asylanhörung teilnehmen. Der Leiter der Abschiebeabteilung empfing Reimer Dohrn mit den Worten „mit dem hatten wir schon einmal Ärger“ und verbot ihm, die Anstalt zu betreten. Außerhalb der Besuchszeiten sei derZutritt nur RechtsanwältInnen erlaubt. Vollzugsleiter Schymanski bestätigte das.

Auf Nachfrage der taz räumte Schymanski später ein, er habe das Gesetz, das AsylbewerberInnen in Anhörungen Beistand gewährt, schlicht nicht gekannt. Künftig werde er anders verfahren. Da allerdings war die Anhörung schon vorbei und mit ihr die Chance für Reimer Dohrn, diese zu verfolgen.

Er hat sich als möglicher Vormund für den Asylbewerber zur Verfügung gestellt. Denn Jackson, der am Gründonnerstag als „Blinder Passagier“ über die Elfenbeinküste nach Hamburg gekommen war, ist nach eigenen Angaben erst fünfzehn. Um sein zukünftiges Mündel angemessen vertreten zu können, wollte Dohrn die Anhörung verfolgen. Der Entscheider des Bundesamtes, den er darum bat, sah darin kein Problem. Er gestattete die Teilnahme – ein Vorgehen, das das Asylverfahrensgesetz ausdrücklich vorsieht.

Dennoch mußte Dohrn vor verschlossenen Türen stehen bleiben. Zwar will Vollzugsleiter Schy-manski „nicht ausschließen“, daß der Besucher ihn auf die Gestattung des Bundesamtes hingewiesen hat. Leider habe er aber das einschlägige Gesetz nicht gekannt. Dohrn hat nun Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt. Elke Spanner