Bundesgericht stärkt Abschiebungsschutz

Berlin (AFP) – Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hat den Abschiebungsschutz für straffällige Ausländer verbessert, denen in der Heimat Gefahren für Leben oder Freiheit drohen. Das Ausländergesetz biete in diesen Fällen einen „absoluten Schutz“, heißt es in einem gestern verkündeten Urteil. Ausnahmen könne es nur dann geben, wenn der weitere Aufenthalt des Ausländers eine „Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ bedeute. (AZ: 1 C 17./97) Damit gaben die obersten Verwaltungsrichter einem Türken kurdischer Abstammung Recht.

Wegen drohender Folter war der Kurdin als Asylberechtigter anerkannt worden. Aus Protest gegen ein Verbot des kurdischen Neujahrsfestes durch die Stadt Augsburg hatte er im März 1994 mit über 500 anderen Kurden die Autobahn Stuttgart-München besetzt. Der Kläger wurde mit Molotowcocktails aufgegriffen und vom Amtsgericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt.