AKW-Gegner straflos

■ Verfahren wegen Gleisdemontage eingestellt

In Oldenburg wurde gestern ein Verfahren gegen den Atomkraftgegner Michael Friedrich eingestellt. Friedrich war vorgeworfen worden, während der Anti-AKW-Aktion „Mal richtig abschalten“ im Herbst 1997 zu Straftaten aufgerufen zu haben. Unter einem Flugblatt, in dem die gewaltfreie Demontage von Eisenbahnschienen vor dem AKW Krümmel angekündigt wurde, stand die Nummer eines Spendenkontos – und der Name des Atomkraftgegners. Der Name eines Verantwortlichen im Sinne des Presserechtes jedoch fand sich nicht – und so ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen Friedrich.

Die Ermittler fanden heraus: Von dem Konto war ein Druckauftrag bezahlt worden. Doch offenbar vergaß man dabei, auch den Beweis zu führen, daß Friedrich zweifelsfrei der Kontoinhaber war. Stimmt, sagte der zuständige Richter gestern im Prozeß auf diesen Einwand der Verteidigung, und wollte die Verhandlung aussetzen – um mehrere Wohnungen durchsuchen zu lassen, in denen Aufschluß über die Identität des Kontoinhabers erwartet wurde. Andererseits könne man das Verfahren auch einstellen, so der Richter.

„Ich hatte keine Lust, daß Sie meine Bude und Wohnungen von Unbeteiligten zerlegen“, sagte später der Angeklagte. Zähneknirschend stimmte die Verteidigung der Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen und auf Kosten der Staatskasse zu – zu gerne hätten die AKW-Gegner die Ermittlungsbehörden in einem Prozeß vorgeführt. Denn, so ist sich Friedrich sicher, das Gericht hätte nicht genug Handhabe für eine Verurteilung gehabt.

Ein Sprecher von „Mal richtig abschalten“ wertete das Verfahren als “dilettantischen und mißlungenen Versuch der Einschüchterung“. In Kiel, so berichtete der Sprecher, wurde bereits ein AKW-Gegner zu 90 Tagessätzen verurteilt, da er bei einer Veranstaltung von den geplanten Gleisbeschädigungen in Krümmel berichtet hatte. cd