Verbot rechtsextremer Parteien macht wenig Sinn

■ Verfassungsschutzchefs der Länder halten nichts von einem Verbot von DVU und NPD

Berlin (taz) – Die Forderung, die rechtsradikalen Parteien Deutsche Volksunion (DVU) und Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) zu verbieten, stößt bei deutschen Verfassungsschützern auf Skepsis. „Grundsätzlich halte ich von Verboten wenig“, sagte Hartmut Ferse, Direktor des Hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz, zur taz. Obwohl es sich bei DVU und NPD seiner Meinung nach eindeutig um extremistische Parteien handele, sei ein Verbot „nicht zweckmäßig“, so Ferse. „Die Ideen kriegen wir so nicht aus den Köpfen raus.“

Ähnlich argumentiert auch Eckehard Dietrich, Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz in Sachsen. Ein Parteienverbot würde zudem die Überwachung der Anhänger erschweren, glaubt Dietrich, weil diese in die Illegalität oder in andere Vereinigungen abgedrängt würden.

Befürworter eines Verbots hoffen darauf, daß ein Verbot die rechtsextremistischen Parteien schwächen würde. Infolge eines Verbots, so argumentieren sie, könnte man ihr Vermögen einziehen. Der hessische Verfassungsschutzchef glaubt nicht daran. Weder DVU noch NPD würden dadurch tatsächlich geschwächt, so Ferse. Die NPD hat kaum Geld. Die DVU finanziert ihre kapitalintensiven Wahlkämpfe aus den Kassen ihres Vorsitzenden Gerhard Frey und ist entsprechend hoch beim Münchener Verleger verschuldet. „Ein Verbot der DVU würde diese Partei lediglich von ihren enormen Schulden befreien“, meint Ferse.

Das Verbot einer Partei kann nur vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ausgesprochen werden. Beantragen können ein solches Verbot nur die Bundesregierung, der Bundesrat und der Bundestag. Das BVerfG muß dann die Verfassungswidrigkeit der Partei feststellen. In der Vergangenheit verbot das BVerfG nur zwei Parteien. 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei aufgelöst. 1956 verbot das Verfassungsgericht die KPD. Zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Kommunistischen Partei brauchte das Gericht fünf Jahre.

Das Verbot der rechtsextremen Freiheitlichen Arbeiterpartei Deutschlands (FAP) 1995 erfolgte auf einem Umweg. Der Bundesinnenminister erließ das Verbot, nachdem das Bundesverfassungsgericht der FAP den Status einer Partei abgesprochen hatte. Dieses Verfahren tauge nicht für ein Verbot der DVU und der NPD, meint der hessische Verfassungsschutzchef Ferse. Da DVU und NPD in Landtagen bzw. Kommunalparlamenten vertreten seien, könne man ihnen den Status einer Partei kaum absprechen. Außerdem habe das Verbot der FAP und kleinerer Nazigruppen die konkurrierende NPD gestärkt, so Ferse. Diese wurden „zum Sammelbecken für versprengte Neonazis“. Der Verfassungsschutzchef warnt: „Wir dürfen durch Verbote keine vereinte Rechte schaffen.“ Robin Alexander