Burda muß 100.000 Mark blechen

■ Prinz Ernst August erstreitet Schmerzensgeld, weil die "Bunte" immer wieder Fotos von ihm gemeinsam mit Caroline von Monaco abgedruckt hat. Burda: "Aufklärung über die Gesellschaft"

AFP/taz (Hamburg) – Wegen der Veröffentlichung von Bildern aus der Privatsphäre Ernst Augusts von Hannover hat das Landgericht Hamburg den Burda-Verlag am Freitag zur Zahlung von 100.000 Mark an den Welfenprinzen verurteilt. Die Richter werteten den Abdruck von 25 Fotos und einer Zeichnung in der Illustrierten Bunte als teilweise „schwerwiegende Persönlichkeitsverletzungen“. Ernst August sei „keine absolute Person der Zeitgeschichte“, betonte das Gericht. Zulässig sei jedoch die Veröffentlichung von Bildern, die ihn als Begleiter der Prinzessin Caroline von Monaco in der Öffentlichkeit und damit als „relative Person der Zeitgeschichte“ zeigten. Auch die dazugehörigen Wortberichte rechtfertigten keine Entschädigung.

Die weitergehende Klage des Prinzen, der insgesamt eine halbe Million Mark verlangt hatte, wies das Gericht ab. Da Ernst August somit in dem Rechtsstreit der Höhe nach zu vier Fünfteln erfolglos war, muß er vier Fünftel der Prozeßkosten tragen.

Die vom Gericht beanstandeten Fotos in Bunte hatten Ernst August unter anderem mit Caroline in Badekleidung in einem monegassischen Strandbad gezeigt. Die Zeichnung zeigte ihn mit Caroline und ihren drei Kindern in Festkleidung vor einem Weihnachtsbaum. Die Bildrechtsverletzungen der letzten Zeit seien „wiederholt und hartnäckig unter bewußter und offenkundiger Mißachtung seines erklärten Willens sowie um des eigenen wirtschaftlichen Vorteils willen“ erfolgt. Wegen der Vielzahl der Verstöße seien 100.000 Mark „erforderlich, aber auch ausreichend, um Prinz Ernst August von Hannover Genugtuung zu verschaffen und der Begehung weiterer Bildrechtsverletzungen vorzubeugen“.

Der Burda-Verlag, der notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht gehen will, kritisierte das Urteil als „absurd“ und „Einschränkung der Pressefreiheit“. Der Prinz erhalte 100.000 Mark Schmerzensgeld, „während der Journalist, dem Ernst August das Nasenbein eingeschlagen hat, nach der Schmerzensgeldtabelle deutscher Gerichte wohl mit rund 1.500 Mark abgespeist werden wird“.

Burda hatte vor allem mit dem „öffentlichen Interesse an den großen Adelsgeschlechtern“ argumentiert. Es gehe dabei nicht einfach um Klatsch, sondern um die öffentliche Aufgabe der Presse: „Wenn über Caroline von Monaco berichtet wird, daß sie von einem verheirateten, dem höchsten deutschen Adel angehörenden Prinzen vertraut begleitet wird, dann wird über die Gesellschaft aufgeklärt, und der interessierte Leser bildet sein Urteil über das Fürstenhaus von Monaco fort.“