■ Mit ungewollten Schnäppchen auf du und du
: Provision nur bei Kauf

Preiswärter, FairPreis, ProBuy, Preisagentur, House-Price, Preisfuchs, Super-Preis – in Deutschland gibt es Dutzende von Preisagenturen, die für ihre Kunden das preisgünstigste Angebot für ein Produkt heraussuchen. In letzter Zeit sind sie jedoch in die Kritik von Verbraucherschützern geraten (taz vom 10.3.), der ersten Klage hat das Landgericht München jetzt stattgegeben. Gegenstand war die Frage, ab wann Preisagenturen ihr Honorar einfordern dürfen: Sobald sie ihre Leistung erbracht haben, also einen Preis nennen können, oder sobald der Kauf zustande kommt?

Jedenfalls nicht automatisch mit der Offerte, meinten die Richter. Susanne Westphal von der Agentur preiswächter hatte ihren Kunden mit der Nennung des günstigeren Angebotes und des Händlers auch die Rechnung für ihre Arbeit verschickt. Daraufhin hatten sich betroffene Mitglieder beim ADAC- Rechtsschutz erkundigt, der die Agentur erst abgemahnt hatte und dann vor Gericht gegangen war. Das Urteil: Wie beim Makler wird die Provision erst fällig, wenn der Kauf vollzogen ist.

Die Unternehmerin will nun einen neuen Anlauf nehmen – mit einem Festhonorar von 33 Mark für die Recherche und einer Bestellvollmacht, die der Kunde gegen ein Vermittlungshonorar nach erfolgreicher Suche erteilt. So verfährt Rolf Müller von HousePrice aus Neu-Isenburg schon seit Jahren. Für seinen nicht eingetragenen Verein hat er rund 500 Mitglieder gesammelt, darunter viele kleine und mittlere Unternehmen. Diese bekommen für einen Jahresbeitrag von 180 Mark monatliche Schnäppchenlisten und können drei Anfragen gratis in Auftrag geben. Dieser Idee gibt er im zu erwartenden Bereinigungsprozeß auf dem Markt gute Chancen. Auch Günther Palmen, Geschäftsführer von pa-Preisagenturen in Geilenkirchen mit mehr als 60 Lizenzpartnern in Deutschland, glaubt, daß „sich noch einige Anbieter verabschieden werden“. Für sich sieht er nach dem preiswärter-Urteil auch nach Rücksprache mit seinen Rechtsanwälten keinen Grund, die Geschäftsbedingungen – Zahlung bei Offerte – zu ändern. Ähnlich denkt Frank Fischer von ProBuy aus Mannheim, der bundesweit 102 Franchisepartner hat. Das Münchner Urteil betreffe ja lediglich einen Mitbewerber.

Deshalb warnt die ADAC- Juristin Roswitha Mikulla-Liegert, die Preisagenturen prinzipiell für eine „gute Sache“ hält, die Konsumenten. Solange es noch Regelungen und Gütesiegel gebe, müsse er selbst die Geschäftsbedingungen genau unter die Lupe nehmen, eher er die Schnäppchenjäger ins Rennen schickt. Horst Peter Wickel