Bonn will Transrapid-Protest abwürgen

■ Bundesverkehrsministerium bezeichnet Volksinitiative gegen den Transrapid in einem Gutachten als „verfassungswidrig“. Brief an Senat

Zur Verteidigung des Transrapid-Projekts fährt das Bundesministerium für Verkehr (BMV) schweres Geschütz gegen seine Kritiker auf. Eine Volksinitiative gegen den Bau der Magnetschwebebahn verstoße gegen das Grundgesetz, teilte das Ministerium der Innenverwaltung mit. In einem Schreiben wird Berlin indirekt aufgefordert, die „Unzulässigkeit der Volksinitiative durch Anrufung des Landesverfassungsgerichts“ feststellen zu lassen.

In dem Brief an die Innenverwaltung bittet das BMV um nähere Informationen zur Initiative der Berliner Transrapid-Gegner, die vom BUND angeführt wird. Dem Brief beigefügt ist eine dreiseitige „Gutachterliche Stellungnahme zur Zulässigkeit von Volksbegehren auf Landesebene gegen Infrastrukturmaßnahmen des Bundes“. In dem Papier kommen die Juristen des Verkehrsministeriums am Beispiel des gescheiterten Brandenburger Volksbegehrens gegen den Transrapid zu der Ansicht, Volksinitiativen, -begehren und -entscheide gegen das Projekt seien mit der Verfassung nicht vereinbar. Das Grundgesetz sehe vor, daß im Bundesrat nicht die Bevölkerung der Länder, sondern deren Regierung repräsentiert werde. Diese Regierung aber dürfe für ihr Verhalten im Bundesrat nicht festgelegt werden. Selbst wenn keine Rechtsfolgen entstünden, seien die Plebiszite doch der unzulässige „Versuch einer Einflußnahme auf die Landesregierung und auf den Bundesrat“ in einer Sache, in der der Bund die Gesetzgebungskompetenz habe.

Auch die Volksinitiative, die nur eine Debatte im Abgeordnetenhaus erzwingen kann, sei eine „nicht unwesentliche Vorentscheidung im Vorstadium der Entscheidung des Landesparlamentes“. Folge: „Die Volksinitiative ist verfassungswidrig.“

Franz-Josef Schneiders vom BMV bestätigte, das Papier gebe die Auffassung des Ministeriums wieder. „Aber wir haben das nicht hochgezogen, weil wir das Projekt politisch durchsetzen wollen.“ Die Sprecherin der Innenverwaltung, Isabelle Kalbitzer, wies darauf hin, daß die zuständige Stelle für Volksinitiativen nicht die Innenverwaltung, sondern der Parlamentspräsident sei. Nach Meinung des Verkehrsexperten der SPD- Fraktion, Christian Gaebler, zeigt das Schreiben, daß für Bonn die „Meinungsäußerung von BürgerInnen, Landesparlamenten und -regierungen nicht nur störend, sondern verfassungswidrig“ ist. Die SPD werde aber bei ihrer Ablehnung des Transrapid und der Unterstützung für die Volksinitiative bleiben. Bernhard Pötter