Wakenitz vor Gericht

■ Heute Entscheidung über die A20

Eine gewichtige Entscheidung rollt auf das Bundesverwaltungsgericht zu: Heute sollen die Berliner Juristen über die umstrittene Ostseeautobahn A 20 bei Lübeck richten. Die beiden Naturschutzverbände BUND und Nabu sehen in dem Bau der 324 Kilometer langen Betonpiste von Lübeck über Wismar und Rostock bis zur Autobahn Berlin-Stettin einen Verstoß gegen europäische Naturschutzrichtlinien. Deswegen klagen sie gegen das Land Schleswig-Hol-stein. Das Bundesgericht kann nun – je nach seiner Einschätzung der Rechtslage – selbst ein endgültiges Urteil über die A 20 fällen oder die Klage dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorlegen.

Es geht um die ökologisch wertvolle Wakenitz-Niederung im Grenzgebiet zu Mecklenburg-Vorpommern, die bei der geplanten Südumfahrung Lübecks durchquert würde. Scheswig-Holstein argumentiert, bei dem Gebiet handele es sich nicht um ein Schutzgebiet im europäischen Maßstab. Auch sei noch nicht entschieden, ob die Trasse eventuell zum Schutz des Gebiets in einen Tunnel verlegt werde. BUND und Nabu sehen das Gebiet durch europäisches Recht geschützt.

Scharf hatte der Vorsitzende Richter bei der mündlichen Verhandlung am 7. Mai die schleppende Umsetzung der 1992 verabschiedeten europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie kritisiert. Dies sei ein „abenteuerliches Verfahren“ gewesen. Das Gericht werde keinen Bonus dafür geben, daß die Richtlinie bei Erlaß des Planfeststellungsbeschlusses für den jetzt umstrittenen Trassenabschnitt noch nicht umgesetzt war.

Die A 20, eines der Verkehrsprojekte „Deutsche Einheit“, soll mehr als vier Milliarden Mark kosten und 2005 fertig sein. lno