Geld statt Ausbildung

■ StudentInnen siegen vor Gericht über Akademie, die Lehrpläne nicht einhielt

Sechs Hamburger StudentInnen können sich freuen: Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hat gestern entschieden, daß ein Desig-nerprivatinstitut ihnen ein Viertel des Schulgeldes zurückzahlen muß. „Die Ausbildung wies einige Defizite auf“, so die vorsichtige Begründung des Vorsitzenden Richters Peter Schultz. Nach der Entscheidung des 12. Zivilsenates bekommen die Ex-SchülerInnen zwischen 705 und 2460 Mark erstattet. Zwei weitere Klagen auf Erstattung von Semestergebühren blieben ohne Erfolg.

Die StudentInnen der „Hamburger Akademie für Kommunikationsdesign und Art Direction Ingo Mojen KG“ hatten 1994 nach einigen Semestern enttäuscht die Lehrverträge mit der Privatschule gekündigt. Gleichzeitig verlangten sie die Rückerstattung der Semestergebühren. Das Landgericht verurteilte die Akademie in erster Instanz, ein Viertel der Studienkosten zurückzuzahlen. Das Lehrinstitut ging in die Berufung.

Das OLG bestätigte nun die erstinstanzliche Entscheidung im wesentlichen. „Ohne generell die Qualität der Ausbildung zu beurteilen, geht der Senat davon aus, daß die vertraglich zugesicherte Anzahl der Unterrichtsstunden nicht eingehalten wurde“, so der Vorsitzende Richter. Außerdem hätten statt der angekündigten 30 nur 17 Fachdozenten unterrichtet. Und die verfügten wohl nicht alle über die im Prospekt der Privatschule angekündigte Höchstqualifikation. Teilweise soll der Unterricht von älteren Studenten durchgeführt worden sein. Zudem wurden drei Hauptfächer nicht durchgehend unterrichtet. Trotz dieser Mängel begrenzte der Senat die Ersatzansprüche auf ein Viertel des Schulgeldes, da die StudentInnen inzwischen Jobs gefunden haben.

Schulchef Ingo Mojen zeigte sich gestern empört über den Gerichtsentscheid: „Das Hamburger Privatschulgesetz läßt uns in Methode, System und Unterrichtsinhalten freie Hand.“ Nur ein Bruchteil der 200 SchülerInnen habe die Ausbildung hingeschmissen und obendrein Schadenersatz verlangt. „Daß die Schule jetzt zahlen muß, tut weh.“ Sein Anwalt Reinhard Wenge sprach in diesem Zusammenhang von einer „Fehlentscheidung“. Lisa Schönemann