Ostseeautobahn unterirdisch?

Mit „bitterer Enttäuschung“ reagierten die Naturschutzverbände BUND und Nabu auf die gestrige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, den Bau der Ostseeautobahn A20 zu genehmigen. Nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung werde nun der Gang zum Europäischen Gerichtshof und eine Verfassungsbeschwerde geprüft, erklärten die Landesvorsitzenden Sybille Macht-Baumgarten (BUND) und Hermann Schultz (Nabu). Zudem seien Klagen von Grundstückseigentümern wegen Lärmschutzes denkbar.

Das Gericht hatte gestern die Klagen der beiden Verbände gegen ein 6,3 Kilometer langes Teilstück durch das ökologisch wertvolle Wakenitz-Tal südlich von Lübeck zurückgewiesen. Die Kläger hätten zwar nicht gewonnen, möglicherweise jedoch der Option auf einen Tunnel zum Durchbruch verholfen und damit einen Erfolg für die Natur erreicht, erklärte der Vorsitzende Richter Günter Gaentzsch.

Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Peer Steinbrück (SPD) sagte zu, sowohl eine Tunnellösung als auch ein Überqueren der Niederung mit einer Brücke zu prüfen. Den Baubeginn kündigte er für diesen Sommer an.

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