Ein den AKW-Betreibern lange bekanntes Problem

■ Strahlende Teilchen sind entscheidend, nicht Gesamtstrahlung des Atommüllbehälters

Hannover (taz) – Auch an einem in Ahaus eingelagerten Castor-Behälter seien „punktuelle Kontaminationen im Bereich eines Tragzapfens“ gefunden worden, teilte am Mittwoch nach der Überprüfung der beiden Zwischenlager Gorleben und Ahaus die Brennelementlager Gorleben GmbH (BLG) mit. Überprüft hatten die Zwischenlagerbetreiber jene elf in Ahaus und Gorleben stehenden Castor-Behälter, die unter Wasser in den Lagerbecken von Atomkraftwerken mit abgebrannten Brennelementen beladen worden waren. Unter dem die Strahlung schluckenden Naß werden auch die Brennelemente für die Wiederaufarbeitung in La Hague und Sellafield in Transportbehälter gehievt. Doch dabei besteht auch in den Augen der BLG die Möglichkeit, daß die Behälter „durch radioaktive Schwebstoffe im Beckenwasser an der Oberfläche kontaminiert werden“.

Die in Ahaus an einem Behältertragzapfen gemessene Kontamination ist laut BLG gering. Sieben Becquerel pro Quadratzentimeter bezogen auf die vorgeschriebene Meßfläche von 300 Quadratzentimetern wurden an dem Zapfen, an dem der Castor- Kran ansetzt, festgestellt. Nach BLG-Angaben handelt es sich um eine punktuelle und nicht um eine 300 Quadratzentimeter große Kontamination. Da Becquerel die Maßeinheit für radioaktive Zerfallsereignisse pro Sekunde ist, muß man davon ausgehen, daß an dem Zapfen ein kleiner Atommüllpartikel saß, der mit 2.100 Zerfällen pro Sekunde (gleich Becquerel) strahlte.

Für die von einem ganzen Behälter ausgehende Strahlung und damit auch für die Strahlendosis, die Menschen in dessen Nähe abbekommen können, sind solche Kontaminationen allerdings irrelevant, selbst wenn da wie bei den WAA-Transporten 13.000 Becquerel gemessen werden. Der Grenzwert von 4 Becquerel für die Außenkontamination soll garantieren, daß der Atommüll sich nur im Behälter befindet und nicht auch noch außen Spuren kleben. Gelangen diese in den menschlichen Körper, richten sie dort die eigentlichen Strahlenschäden ein. Der Castor als Ganzes aber strahlt bei der Grenzwertüberschreitung nicht 3.000mal mehr als erlaubt. Jürgen Voges