Senatorin gegen Kirchenasyl

„Kirchen sind kein rechtsfreier Raum“, sagt Justizsenatorin Peschel-Gutzeit und rechtfertigt Ermittlungen gegen die Friedenskirche  ■ Von Silke Mertins

Hamburger Kirchen, die von Abschiebung bedrohten Flüchtlingen Asyl gewähren, müssen mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. „Kirchen sind kein rechtsfreier Raum“, so Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit (SPD) in einem Brief an den GAL-Abgeordneten Mahmut Erdem. Auch Glaubensgemeinschaften seien an geltende Gesetze gebunden und hätten keinesfalls „das Recht, Abschiebungen zu verhindern“. Eine Gemeinde, die dennoch Kirchenasyl gewähre, müsse „das Risiko rechtlicher Sanktionen“ tragen. Daß staatliche Stellen sich bei Eingriffen in Kirchen zurückhalten, geschehe einzig „mit Rücksicht auf religiöse Empfindungen und gesellschaftliche Anschauungen“.

Die Senatorin reagierte damit auf den Appell des Abgeordneten Erdem, Kirchenasyl in Hamburg nicht zu kriminalisieren. Denn die Staatsanwaltschaft leitete gegen Pastor Christian Arndt und die Friedenskirche auf St. Pauli Ermittlungen ein. Die Gemeinde gewährt kurdischen Flüchtlingsfamlien Asyl. „Die Kirchengemeinde entschloß sich zu diesem Schritt, da sie davon überzeugt war, daß die ausreisepflichtigen und von Abschiebung unmittelbar bedrohten Flüchtlinge in ihrer Heimat an Leib und Leben bedroht werden“, so Erdem.

In einem der Fälle habe die Behörde sogar „ihre Entscheidung nachträglich korrigiert“ und die Abschiebung einer Familie zurückgenommen. „Umso absurder erscheinen staatliche Ermittlungen gegen das humanitäre Engagement einer Kirchengemeinde und ihres Pastors“, findet der GALier. „Die Rolle der Kirche als moralische Autorität sollte auch in einem säkularen Staat von seinen Organen respektiert werden.“

Peschel-Gutzeit beharrt jedoch darauf, daß sie und ihre Behörde „der geltenden Rechtsordnung verpflichtet“ seien. Und diese Rechtsordnung kenne nun mal „kein Recht auf Gewährung von Kirchenasyl“. Weder das Selbstverwaltungsrecht der Religionsgemeinschaften, noch die allgemeine Glaubens- und Bekenntnisfreiheit ermächtigen die Kirchen, sich über das Ausländerrecht hinwegzusetzen. Es handele sich schlicht um Akte zivilen Ungehorsams. Entscheidungen über das im Grundgesetz verankerte Asylrecht sowie ihre Durchsetzung „stehen ausschließlich den zuständigen staatlichen Stellen zu“.