Der Sonntags-Trick

■ Dussmann-Gruppe steigert Umsatz. Kulturkaufhaus soll sonntags öffnen

Die Dussmann-Gruppe hat ihren Umsatz 1997 um 8,2 Prozent auf 1,7 Milliarden Mark gesteigert. Das Unternehmen ist weltweit in den Bereichen Catering, Gebäudeservice und Gesundheit tätig. Mehr als eine Milliarde Mark wurden in Deutschland umgesetzt, in Berlin waren es 130 Millionen Mark. Auch für das neue Kulturkaufhaus an der Friedrichstraße erwartet Peter Dussmann für 1998 eine Umsatzsteigerung, nämlich auf 35 Millionen Mark.

Insbesondere die verlängerten Öffnungszeiten bis 22 Uhr hätten für das Kulturkaufhaus ein Umsatzplus von 30 Prozent eingebracht, gab Peter Dussmann an. Daher will er in Zukunft auch an Sonntagen öffnen.

Kommenden Pfingstsonntag ist Premiere von 12 bis 18 Uhr. Da aber die Verfassung Sonntagsarbeit verbietet, hat Dussmann einen Trick angewandt, um die Ausnahmegenehmigung zu erhalten. So hat er bereits den Verkauf nach 20 Uhr legalisiert. Im März hat er einfach 26 Angestellte zu Führungskräften ernannt. Denn nur Chefs dürfen außerhalb der gesetzlichen Ladenschlußzeiten bedienen.

Theoretisch kann Prokuristin Claudia Piatkowski, 36, jetzt nicht nur Techno-CDs, sondern gleich das ganze Haus verkaufen. Allerdings braucht sie dafür noch die Unterschrift des Geschäftsführers, und der hält den Füller weiter fest in der Hand. „Eigentlich hat sich an meinem Job wenig geändert“, sagt die Prokuristin. Und genau das beobachten einige Mitarbeiter des Landesamtes für Arbeitsschutz kritisch. Denn sollten die 26 „Prokuristen“ nur getarnte Verkäufer sein, wäre die Genehmigung hinfällig. Die meisten „Prokuristen“ sind mit der neuen Regelung zufrieden. Denn sie bekommen eine Gewinnbeteiligung. Piatkowski hat im März 300 Mark mehr verdient. 20 neue Verkäufer wurden eingestellt.

Für Thomas Greiner von der Dussmann-Gruppe ist Pfingsten nur der Auftakt. „Wir wollen die generelle Sonntagsöffnung“, sagt er. Walter Weise, der Referatsleiter für Arbeitsschutz bei der Sozialverwaltung, glaubt aber nicht an eine Neuregelung. „Bei jeder Firma können die Geschäftsführer an Doppelfeiertagen verkaufen“, sagt er. „Aber insgesamt bleibt der Sonntag natürlich geschützt.“ Christian Haase