Das atomare Geflecht

Eine Reihe von Behörden sind für die Überwachung der Castor-Transporte verwortlich, doch über allem thront die Bundesumweltministerin. Zwar erteilen die Länder die Genehmigung für AKW, doch dabei unterliegen sie Merkels Weisungen. Weil die Castor-Transporte in den AKW beladen werden, sind die Länder für die Beladung mitverantwortlich. Sobald aber der Castor rollt, sind nur noch das Bundesamt für Strahlenschutz und das Eisenbahnbundesamt zuständig – und beide unterstehen in atomrechtlichen Fragen direkt Merkel. Die Nukleare Transportleistungen GmbH, eine Tochter der Stromkonzerne, muß jede Fahrt von den Bundesämtern genehmigen und kontrollieren lassen. Zur fachlichen Beratung des Ministeriums dient unter anderem die Gesellschaft für Reaktorsicherheit. Diese hat den direkten Auftrag, mit den entsprechenden Gremien der Nachbarländer Kontakt zu halten – auch mit der französischen IPSN. Die IPSN wußte seit 1992 von dem Kontaminationsproblem. urb