Streitbarer Plastikverkäufer

■ Plastikverpackung zum Gulaschpreis zu verkaufen, ist verboten / Ein Metzger stand gestern vor dem Amtsgericht. Strafe für dreimal Erwischenlassen: 1.500 Mark

Wenn Fleischer statt saftiger Fleischsalate auch Plastik verkaufen – und das zu saftigen Preisen–, dann müssen sie mit Strafe rechnen. Das stellt ein Urteil des Bremer Amtsgerichts jetzt unter Beweis. Weil im Laden des Schwachhauser Fleischermeisters Dieter Pape nicht nur Fleischsalat zum Kilopreis von 28 Mark 50 über den Tresen ging, sondern das durchsichtige Plastikdöschen mit rund sechs Gramm Gewicht zum selben Preis mitgewogen und von den KundInnen bezahlt wurde, muß er jetzt 1.500 Mark Strafe zahlen. Anders als der Fleischermeister, der derartiges bis zur letzten Verhandlungsminute bestritt, sahen Staatsanwalt und Richter entsprechende Verfehlungen in der Metzgerei in drei Fällen als erwiesen an.

Damit dürften die schlimmsten Befürchtungen des Schwachhauser Meisters wahr werden. Denn sowohl vor Gericht als auch im eigenen Laden hatte dieser sich als Opfer eines geplanten Rufmordes gesehen. Als jeweils verschiedene Eich-Beamte ihn am Tresen darauf aufmerksam machten, daß beim Wiegen der Ware die Plastikverpackung mitgewogen und also auch teuer und gesetzeswidrig berechnet wird, rief er gegen die Waagenwächter sogar die Polizei zur Hilfe. Daß er dabei, quasi bis zum Eintreffen der Grünbefrackten, den Amts-Ausweis des Leiters des Bremer Eichamtes 20 Minuten einbehielt, warfen der Richter und der Staatsanwalt dem Angeklagten vor. Doch der zeigte sich – wie auch in weiteren Punkten, die gestern zur Anklage kamen – wenig reuig. „Ich mußte doch den Namen und alles prüfen“, bestand er einfach darauf, im Recht gewesen zu sein – obwohl sich einer der Beamten bereits zuvor einmal in seinem Laden ausgewiesen hatte.

Der eigenwillige Stil des Fleischereichefs im Umgang mit staatlichen Kontrolleuren war unterdessen nicht nur den Beamten des Eichamtes aufgefallen, die nach ersten unangenehmen Begegnungen mit dem Mittfünfziger nur noch zu zweit aufgetreten waren. Auch die staatlichen Lebensmittelüberwacher brüskierte der herrische Fleischer derart, daß sie mit einem Ordnungsgeld gegen ihn vorgingen. Anlaß war eine „Nachkontrolle“, die durchgeführt werden sollte, weil die Kontrolleure in seinem Betrieb ein paar Mängel gefunden hatten: Fliegengitter und Handtücher fehlten, Tiefgefrorenes war, wo es nicht hingehörte – und derlei mehr. Doch statt die Prüfer zum Check durch den Betrieb zu führen, rief Metzger Pape ihnen von weitem zu: „Ich bin nicht zu Hause“. Dann stieg er in seinen Porsche und brauste davon. „Zum Zahnarzt und zum TÜV“, beteuerte er gestern vor Gericht – und daß er doch nicht habe ahnen können, daß die Beamten zu ihm in den Betrieb wollten. „Kaum zu glauben“, quittierte der betroffene Lebensmittelüberwacher als Zeuge vor Gericht. „Wir waren doch zu zweit im weißen Kittel erschienen.“ Außerdem wisse der Angeklagte, daß er eine Mitwirkungspflicht habe. So sah es endlich auch der Verteidiger des streitbaren Porschefahrers – und riet dem Angeklagten erfolgreich, den Widerspruch gegen die 1.000 Mark Buße in dieser Sache zurückzunehmen. ede