Handel und Wandel bis kurz vor Mitternacht

■ Senat entscheidet: Die Wandelhalle am Hauptbahnhof bleibt abends geöffnet

Auch weiterhin kann abends in der Wandelhalle am Hauptbahnhof eingekauft werden. Dies beinhaltet eine Rechtsverordnung, die der Senat gestern erließ. Damit werde der Betrieb der Geschäfte über den gesetzlichen Ladenschluß von 18.30 Uhr hinaus „auf juristisch sichere Beine gestellt“, erklärte Wirtschaftssenator Erhard Rittershaus (parteilos). Die Ausnahmeregelung gilt uneingeschränkt allerdings nur werktags (montags bis samstags) von 6 bis 22 Uhr.

Die Rechtsverordnung war nötig geworden, weil der Bundesgerichtshof (BGH) im Juni dieses Jahres entschieden hatte, daß einige Waren, die in der Wandelhalle verkauft werden (z.B. Oberbekleidung oder Schuhe), nicht zum „Reisebedarf“ gehören. Dies dürfe deshalb nicht nach Ende der gesetzlichen Öffnungszeiten geschehen. Der höchstrichterlichen Entscheidung war ein jahrelanger Rechtsstreit vorangegangen, den die Zentrale zur Bekämpfung Unlauteren Wettbewerbs e.V. angestrengt hatte: Die Einzelhändler-Vereinigung hatte 1991, schon kurz nach Eröffnung der Wandelhalle, wegen einer Benachteiligung ihrer Mitglieder geklagt.

Der Center-Manager der Wandelhalle, Hans-Joachim Martens, zeigte sich über die schnelle Entscheidung des Senats zwar „sehr erfreut“, trotzdem sei die Sondergenehmigung nur die „zweitbeste Lösung“. Denn selbst nach dem Erlaß der Verordnung, zu der Landesregierungen zwecks „Versorgung von Reisenden und Berufspendlern“ berechtigt sind, darf sonntags ausschließlich nur Reisebedarf verkauft werden: Ab Mitte August also noch Zeitungen, CDs oder Lebensmittel – aber keine Klamotten.

Martens hält dies für eine Einschränkung, unter der die 40 Geschäfte mit ihren über 600 Angestellten leiden würden. „Besucher und die Hamburger selbst erwarten, rund um die Uhr einkaufen zu können“, behauptet der Mann von der Betreibergesellschaft Wilma Gewerbeprojekte. Ein „so zentraler Standort“ wie der Hauptbahnhof müsse seinen Service zu jeder Zeit anbieten können.

So, wie es am Flughafen Fuhlsbüttel längst gang und gäbe ist. Von einer „Gleichstellung“ könne man noch nicht sprechen, so Martens, der hofft, daß sich dies „möglichst bald“ ändern wird. Zu optimistisch sollte er nicht sein. Das Ladenschlußgesetz harrt seit 1957 einer Änderung. Clemens Gerlach