Vor zehn Jahren

„Atomstrom-Vertrag mit der Preag vom Kartellamt für rechtswidrig erklärt“, meldete die Bremer taz am 13.6.1988. Hintergrund: Die Bremerhavener Genossen wollten dem AKW-Konzern (und seiner Tochter ÜNH) einen günstigen Atomstrom-Preis abhandeln und dafür zusichern, für die ganze Laufzeit des Vertrages weitgehend auf eigene Stromproduktion zu verzichten. Der Bremer Energiebeirat war nicht einmal zur Beratung des Bremerhavener Ausverkaufs herangezogen worden und freute sich über die klare Position der Wettbewerbshüter.