Landeverbot kann zu Abschiebestopp führen

Bonn (dpa) – Das geplante Landeverbot für jugoslawische Fluggesellschaften auf EU-Flughäfen kann zu einem unbeabsichtigten Abschiebestopp für abgelehnte Asylbewerber aus dem Kosovo führen. Das bestätigte gestern das Bundesinnenministerium. Hintergrund dafür ist, daß laut einem Rückübernahme-Abkommen zum einen die Abschiebung über den Luftweg und zum anderen durch die nationalen Fluggesellschaften erfolgen muß.