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■ Coop-Affäre: Landgericht verurteilt ehemaligen Manager wegen Untreue und Betrug zu viereinhalb Jahren Gefängnis

Späte und saftige Quittung für kriminelle Machenschaften im Weißkragenmilieu: Zehn Jahre nach der „coop-Affäre“ und dem Konkurs des Konzerns verurteilte das Landgericht Hamburg gestern den ehemaligen coop-Manager Harald Loh, wegen Untreue und versuchten Prozeßbetrugs zu vier Jahren und sechs Monaten Gefängnis. Nach Überzeugung des Gerichts hatte Loh, der zugleich Finanzchef der Pensionkasse der Konsumgenossenschaften (PEK) war, diese Kasse um 198 Millionen Mark geprellt. Richterin Ingrid Reichel hielt das für sie noch „milde“ Strafmaß für notwendig, um andere von solchen Machenschaften der Wirtschaftskriminalität „abzuschrecken“. Die Staatsanwaltschaft hatte nur drei Jahre Haft gefordert.

Der gelernte Banker war 1985 von der coop in die Finanzzentrale der Pensionskasse gehievt worden. Als der coop-Genossenschafts-Konzern 1987 ins Straucheln geriet, nutzte coop-Manager Werner Caspar, gleichzeitig Verwaltungs-chef der Pensionskasse, die Gunst der Stunde, um das eigene Versagen zu vertuschen. Der heute 58jährige Loh wurde „gebeten“, auf ein Verrechnungskonto Gelder aus dem Pensionskassen-Fonds anzuweisen, um die Liquidität des Konzerns zu erhalten.

Als das Politmagazin Spiegel mit einer Enthüllungsstory drohte, geriet das Management in Panik. Harald Loh verscherbelte, ohne Wissen seines Mitvorständlers und gegen alle Grundsätze der Pensionskasse, lukrative Wertbriefe und Festanleihen und kaufte dafür coop-Aktienpakete. Insgesamt investierte Loh 370 Millionen Mark aus der Pensionskasse in coop-Aktien. Und das, obwohl klar war, daß der marode Konzern Konkurs anmelden würde.

Nach Auffassung des Gerichts ist Loh dabei mit „enormer krimineller Energie“ vorgegangen, um „seinen lukrativen Vorstandsposten zu retten.“ Als die Machenschaften von der Bundesaufsicht aufgedeckt und Loh gefeuert wurde, scheute er nicht den Gegenschlag. Bei einem Zivilgerichtsprozeß legte der ehemalige coop-Manager eine gefälschte Vereinbarung vor, die eine Arbeitsplatzgarantie beinhaltete. Nach diesem Dokument hätten ihm Bezüge von jährlich 235.000 Mark bis zum eigentlichen Vertragsende zugestanden. Danach eine Pension von 116.000 Mark im Jahr bis ans Lebensende. Richterin Reichel: „Hier sollte das Opfer nochmal gemolken werden.“

Kai von Appen