Die Schleierfahndung und ihre magere Ausbeute

■ In vielen unionsregierten Ländern sind die verdachtsunabhängigen Kontrollen bereits Praxis

Berlin (taz) – Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) kommt ins Schwärmen, wenn er von den vermeintlichen Erfolgen seiner Polizisten durch die Schleierfahndung spricht. Allein in Aschaffenburg sei es im vergangenen Jahr zu einer Festnahme auf je 3,4 Kontrollen gekommen, erklärte er kürzlich.

Was Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) nun auch auf Bahnhöfen und Flughäfen, Bahnanlagen und Zügen für den Bundesgrenzschutz will, ist in vielen unionsregierten Ländern seit längerem für die Polizei Realität: Sie dürfen jeden kontrollieren, ohne daß sie dafür auch nur eine Begründung vorbringen müssen.

Allein das Aussehen eines Bürgers – lange Haare oder dunkle Hautfarbe etwa – könnte ausreichen, um das Vorzeigen des Personalausweises zu verlangen. Eine Praxis, die in Bayern seit 1995 gilt. Dort kann jede Person bis zu 30 Kilometer im Hinterland zur bundesdeutschen Außengrenze angehalten und kontrolliert werden. Auch in Baden-Württemberg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und selbst in Thüringen, dessen Innenministerium vom SPD-Politiker Richard Dewes geführt wird, wurden die Landespolizeigesetze geändert, um „verdachtsunabhängige Kontrollen“ zu ermöglichen.

Daß die Polizeibeamten das neue Instrument ausgiebig nutzen, belegen die Zahlen aus Baden- Württemberg. Im vergangenen Jahr kontrollierte die Polizei dort ingesamt rund 137.000 Personen auf öffentlichen Straßen. Rund 86.000 dieser Überprüfungen kamen zustande, ohne daß gegen die Bürger irgendein Verdacht vorlag.

Die Ausbeute war allerdings mager: Unter den Überprüften waren 2.459 gesuchte Straftäter, bei 8.243 Personen habe der Verdacht einer Straftat oder des Verstoßes gegen das Ausländerrecht und sonstige Vorschriften bestanden. Severin Weiland