Analyse
: BGS-Kompetenzen

■ Koalition und SPD stimmen abgeschwächter Schleierfahndung zu

Für den grünen Rechtsexperten Manfred Such ist es nur eine „Scheinbegrenzung“, für den FDP-Abgeordneten Max Stadler ein Beweis dafür, daß es keine „undifferenzierte Schleierfahndung“ geben wird. Tatsache ist: Der Bundesgrenzschutz (BGS) erhält nach dem gestrigen Kompromiß von Koalition und SPD im Innenausschuß des Bundestags erweiterte Kompetenzen. Künftig dürfen die 30.000 Beamten auch außerhalb des 30-Kilometer-Grenzstreifens in Bahnen, Bahnhöfen sowie Flughäfen mit „grenzüberschreitendem Verkehr“ jede Person ohne konkrete Verdachtsmomente überprüfen. Auch mitgeführte Sachen können „in Augenschein“ genommen werden.

Mit feinsinnigen Formulierungen wurde die vom Bundesinnenministerium gewünschte flächendeckende verdachtsunabhängige BGS-Kontrolle für zwei Bereiche abgemildert: Im Bahnbereich und in Zügen soll nämlich der BGS nur dann verdachtsunabhängig kontrollieren dürfen, wenn diese „nach grenzpolizeilicher Erfahrung und polizeilicher Lagebeurteilung“ zur illegalen Einreise oder für kriminelle Delikte genutzt werden. Damit, so glaubt der SPD-Abgeordnete Fritz Rudolf Körper, würden nur Stichproben zugelassen. Der BGS müssen schon konkrete Hinweise auf eine mögliche Straftat haben, um einzugreifen. Eine Einschätzung, die der grüne Bundestagsabgeordnete Such anzweifelt. Wer beispielsweise seinen Ausweis nicht dabei habe, müsse mit einer kompletten Datenabfrage rechnen. Im neuen Gesetz, das zunächst eine Laufzeit von fünf Jahren hat, sind in der Tat durchaus Schlupflöcher enthalten, die Suchs Skeptizismus rechtfertigen. Denn: Haben die Beamten bei einer Kontrolle den Verdacht, eine konkrete Straftat könnte letzlich doch vorliegen, dürfen sie den Betroffenen auch festhalten, durchsuchen, erkennungsdienstlich behandeln oder gar zur Polizeiwache mitnehmen.

Dem veränderten BGS-Gesetz, an dessen Kompromißformeln im Hintergrund maßgeblich der SPD-Rechtsexperte Otto Schily und der Liberale Max Stadler beteiligt waren, dürfte nach der gestrigen Entscheidung im Innenausschuß nichts mehr im Wege stehen. Der Bundestag wird morgen mit großer Mehrheit verabschieden. Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, bleiben die Möglichkeiten des Bundesrats begrenzt. Er könnte nur noch Einspruch einlegen. Doch aus der SPD in Bonn hieß es gestern, dazu werde es aller Wahrscheinlichkeit nicht kommen. Auch in den rot-grünen Ländern werde sich die Erkenntnis durchsetzen, daß der Kompromiß tragfähig sei. Für diese Version spricht einiges: Der Bundesrat hatte lediglich seine „Bedenken“ gegen die Ursprungsfassung des BGS-Gesetzes geäußert. Severin Weiland