Zehn Zentimeter zuviel

■ Haftentlassung für Nigerianer, der mit fremdem Paß abgeschoben werden sollte

Drei Monate hat die Ausländerbehörde gebraucht, dann mußte sie einsehen: Ein erwachsener Mann kann nicht von heute auf morgen über zehn Zentimeter gewachsen sein. Der Paß, mit dem sie den Nigerianer Martins Okoro abschieben wollte (taz hamburg vom 13./14. 6.), ist aber auf einen sehr viel kleineren Mann ausgestellt. Gestern wurde Okoro aus der Abschiebehaft entlassen.

Seine Freiheit allerdings hat er nicht der behördlichen Einsicht zu verdanken, sondern dem Amtsgericht, das den Haftbefehl aufhob – die Ausländerbehörde hatte sogar die Verlängerung der Abschiebehaft beantragt. Da der Paß ersichtlich ein falscher sei, so trugen die BeamtInnen der Haftrichterin vor, wollten sie nun ein Paßersatzpapier bei der nigerianischen Botschaft in Bonn beantragen. Bis dieses vorliege und Okoro zurück nach Westafrika geschickt werden könne, sollte er im Abschiebegefängnis Glasmoor bleiben.

Da jedoch spielte das Gericht nicht mehr mit. „Die Tatsache, daß der Ausländerbehörde erst nach drei Monaten auffiel, daß die Größenangabe in dem Paß nicht korrekt ist, ist als verzögerliche Bearbeitung des Verfahrens zu werten, die eine neue Haftverlängerung unverhältnismäßig macht“, heißt es im Gerichtsbeschluß. Zudem sei Okoro in den vergangenen drei Jahren mehrfach bei der nigerianischen Botschaft gewesen. Die habe kein Paßersatzpapier ausgestellt. Dafür, daß sich das nun ändere, lägen keine Anhaltspunkte vor.

Den falschen Paß hatten PolizeibeamtInnen im September 1997 bei einer Durchsuchung in Okoros Zimmer gefunden. Im April 1998 wollte die Ausländerbehörde ihn damit abschieben, doch Okoro reichte eine Petition ein, über die noch nicht entschieden ist. Nachdem die vorschnelle Abschiebung gestoppt werden konnte, ist Okoros Anwältin Christiane Yüksel zuversichtlich, daß der Nigerianer in Hamburg bleiben kann: Sie hat jetzt eine Aufenthaltserlaubnis beantragt, weil Okoro mit einer deutschen Frau ein Kind hat. Elke Spanner