Teures Drecksgeschäft

■ Zwei Bürger aus Winsen gewinnen Prozeß gegen zu hohe Müllgebühren

Der Landkreis Harburg kassiert zuviel Geld für die Müllabfuhr. Zwei Bürger aus Winsen an der Luhe haben gestern den Rechtsstreit um die Höhe der Müllgebühren gewonnen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bewertete die Gebührenerhebung des Landkreises für die Abfallbeseitigung als rechtswidrig. Die Kreisverwaltung in Winsen habe die Gebührenkalkulation nicht an marktwirtschaftlichen Voraussetzungen ausgerichtet, rügten die Richter. Der Grund: Die privaten Abfallfirmen, die der Kreis mit der Müllabfuhr beauftragte, kassierten überhöhte Entgelte. Diese wurden der Berechnung der Gebühren zugrundegelegt.

Schon 1995 hatte das Rechnungsprüfungsamt des Kreises die überhöhten Entgelte kritisiert. Daraufhin erreichte die Verwaltung in Nachverhandlungen zwar wesentlich günstigere Verträge mit den privaten Trägern. Gleichwohl fehlte für die Gebührenerhebung für 1995 eine ordnungsgemäße Kalkulation. „Der Kreis war von den privaten Trägern über den Tisch gezogen worden“, so Kläger Harald Stemmler. Den Gebührenzahlern seien so jährliche Mehrkosten von fünf Millionen Mark entstanden.

Auch in Hamburg tobt der Streit um die Abfallkosten – „allerdings geht es bei uns um die Rechtmäßigkeit der Grundgebühr“, stellt Reinhard Fiedler von der Stadtreinigung klar. 1995 zogen fünf Mitglieder des Grundeigentümerverbands vor Gericht, weil sie glauben, daß deren Erhebung an sich illegal sei. Außerdem klagen sie gegen die Stadtreinigung, weil diese die Kosten für die Deponienachsorge auf die Haushalte umlegt. Im Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht der Stadtreinigung recht gegeben; wie und wann das Hauptverfahren entschieden wird, ist offen. lno/hh