Portrait
: BND-Abwehrchef bald als Rentner

■ Volker Foertsch

Nun muß er wohl doch gehen. Gestern wurde bekannt, daß die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) empfohlen hat, Volker Foertsch in den einstweiligen Ruhestand zu versetzten. Foertsch ist Abteilungsleiter beim Bundesnachrichtendienst (BND), zuständig für die Abwehr von gegnerischen Agenten in den eigenen Reihen, im Fachjargon Maulwürfe genannt. Da macht es sich ausnehmend schlecht, daß Mitarbeiter des BND den obersten Maulwurfjäger selbst verdächtigten, im Solde einer fremden Macht zu stehen.

Das ganze klingt wie eine Posse unter der Überschrift „Gejagter Jäger“, hat jedoch einen ernsten Hintergrund. 16 Monate lang observierten BNDler den eigenen Spitzenbeamten, verwanzten sein Büro und beobachteten die eigenen Diensträume mit versteckter Kamera. Ihr Verdacht: Foertsch habe unter dem Decknamen „Rübezahl“ für russische Geheimdienste spioniert.

Ein Vorwurf, der so gar nicht zur Vita des angeblich bestinformierten Mannes in Pullach paßt. Volker Foertsch, Sohn eines hohen Wehrmachtsoffiziers und Neffe eines ehemaligen Generalinspekteurs der Bundeswehr, kämpfte ein Leben lang gegen den Kommunismus. Seine Karriere begann noch unter Reinhard Gehlen, dem ersten Präsidenten des BND und früheren Chef von Hitlers Generalstabsabteilung Fremde Heere Ost. In verschiedenen Funktionen arbeitete Foertsch 30 Jahre lang als Spezialist für östliche Geheimdienste.

In seiner Karriere hat sich der 63jährige Foertsch wohl auch im eigenen Hause viele Feinde gemacht. Anders ist kaum zu erklären, daß der Geheimdienst im März trotz dünner Indizienlage den Karlsruher Generalbundesanwalt einschaltete. Nach nur acht Wochen stellte dieser das Verfahren wegen des Verdachts auf Landesverrat ein. Foertsch kehrte auf seinen Posten zurück. Seinen Verfolgern drohen Versetzungen, gegen zwei BND- Mitarbeiter wurden Strafanzeigen gestellt. Daß Foertsch die Affäre trotzdem nicht unbeschadet überstehen würde, schien klar. Ein Intrigenopfer taugt nicht zum Agentenjäger.

Ob Foertsch gehen muß, entscheidet der Bundespräsident. Bei der Entscheidung, ob der 63jährige in den einstweiligen Ruhestand versetzt wird, hat er das letzte Wort. Die Bundesregierung prüft derzeit eine entsprechende Empfehlung an Roman Herzog. Robin Alexander