Homosexuelle und Nationalsozialismus

Rund 50.000 Homosexuelle, zum größten Teil Männer, wurden in Deutschland von Nazi-Gerichten verurteilt. Zwischen 10.000 und 15.000 davon, so die Schätzungen, landeten in einem der Konzentrationslager. Insgesamt sollen die Nazis zwischen 80.000 und 200.000 Männer und Frauen unter dem Vorwurf der Homosexualität umgebracht haben.

Doch auch bis lange nach dem Krieg war das Schicksal von Schwulen und Lesben mehr als ein Tabu. Mit dem Paragraph 175, der homosexuelle Kontakte zwischen Männern unter Strafe stellte, wurden zwischen 1949 und 1969 erneut 50.000 Urteile gesprochen und 100.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Bei der Aufhebung von NS-Urteilen durch den Bundestag, die am 28. Mai 1998 beschlossen wurde und vom schwulen Aushängeschild der Grünen, Volker Beck, maßgeblich mitbetrieben wurde, waren Homosexuelle enttäuscht. Die Urteile aus NS-Zeiten nach Paragraph 175 wurden nicht pauschal aufgehoben. Aufgehoben werden nur die Urteile, die auf eine „menschenrechtswidrige Verfolgung und Beseitigung der Homosexuellen abzielten“. Kaum eines der homosexuellen Opfer der NS-Zeit forderte materielle Wiedergutmachung ein. cd