■ Berliner Telegramm
: Bundesarbeitsgericht: Kein Westtarif für Ostler

Das Bundesarbeitsgericht in Kassel hat die Klage eines Ost-Berliner Fernmeldetechnikers abgewiesen, der aus Gründen der Gleichbehandlung von der Deutschen Telekom für die Jahre 1992 bis 1996 rückwirkend eine Bezahlung nach West-Berliner Tarif verlangte. Das Urteil wurde gestern bekannt (6 AZR 515/97). Der Kläger hatte 1991 für die Telekom in West-Berlin gearbeitet und war danach überwiegend im Ostteil der Stadt tätig. Er berief sich darauf, daß die Telekom ab März 1993 Ost-Berliner Arbeitnehmern, die vorübergehend im Westteil eingesetzt wurden, weiterhin den Westtarif eingeräumt habe. Auf den Gleichbehandlungsgrundsatz könne sich der Kläger nicht berufen, urteilten die Richter. Die Telekom habe einer Anzahl von Arbeitnehmern in individuellen Verträgen übertarifliche Bezahlung zugesichert. Darauf könne sich aber nicht jeder Ost- Berliner Angestellte der Telekom berufen. dpa