Unterm Strich

Bundeskulturminister die 23. „Keiner will die Kulturhoheit der Länder antasten und ihnen die Zuständigkeit und Verantwortung für ihre Kultureinrichtungen nehmen“, betonte der Geschäftsführer des Kulturrates, Olaf Zimmermann. Es gehe vielmehr und ausschließlich um die Bündelung der ohnehin seit Jahren bestehenden Zuständigkeiten des Bundes in kulturpolitischen Fragen und um die Vertretung der deutschen kulturpolitischen Interessen auf europäischer Ebene. Zimmermann reagierte auf Äußerungen der Regierungsvertreter Bayerns und Baden-Württembergs, wonach der Bund „keine Kompetenz im Kulturbereich“ habe. Unbestritten sei, meinte Zimmermann, daß der Bund die Gesetzeskompetenzen in den Bereichen Steuerrecht und Urheberrecht habe. Gerade in diesen Politikbereichen würden die Rahmenbedingungen für die Kultur geschaffen. Auch in der auswärtigen Kulturpolitik sowie der Kinder- und Jugendkulturpolitik sei die Zuständigkeit des Bundes gegeben. Es sei doch bedenklich, meinte Zimmermann, „daß der vom Bundesrat für Europafragen gewählte Kultusminister Hans Zehetmair seine Aufgaben offensichtlich so im verborgenen ausübt, daß niemand von seiner Arbeit in Brüssel bislang Kenntnis genommen hatte“. Es sei kein Zufall, daß gerade von seiten der Kulturwirtschaft wie der Film- und Medienindustrie eine kompetente und wirkungsvolle Vertretung deutscher Interessen auf der europäischen Ebene gefordert werde. Der europäische Einigungsprozeß stelle die Kulturwirtschaft vor neue Herausforderungen. „Wenn hier nicht rasch reagiert wird und die Interessen der deutschen Kultur wirkungsvoll vertreten werden, ist ein großer Schaden für die Kultur zu befürchten.“ Daher täten Bayern und Baden-Württemberg gut daran, eine Effektivierung der vorhandenen Kulturkompetenzen des Bundes zu unterstützen.