Messerstecher fliegt nicht von Schule

■ Klassenfahrt einer Bremer Schule nach England endete blutig

Hastings, im Mai 1998. Eine Gruppe von Schülern aus Bremen, 9. Klasse aus dem Schulzentrum Hamburger Straße, ist auf Klassenfahrt in England. Die Schüler haben „freien Ausgang“. Eine Gruppe von englischen Jugendlichen kommt, macht Bemerkungen. „Das hatte einen ausländerfeindlichen Hintergrund“, weiß der zuständige Schulleiter von der Hamburger Straße aus den Berichten der Augenzeugen. Eine Reaktion gibt die andere, Fäuste fliegen, plötzlich zieht der eine der beiden ausländischen Schüler aus Bremen ein Messer, sticht zu – fünf Mal. Einer der englischen Jugendlichen bricht schwerverletzt und blutend zusammen, ein Stich hat in die Leber getroffen. Ein anderer englischer Jugendlicher ist in den Rücken getroffen worden. Die englische Polizei ermittelt, in einigen Wochen müssen die deutschen Schüler wieder nach England – als Beschuldigte und als Zeugen, zur Gerichtsverhandlung.

Ein „Exzeß von Gewalt“, findet Schulleiter Carsten Leonhardt. Daß ein Schüler ein Messer dabei hat, „kommt öfter vor“, aber fünf gezielte Stiche, das ist bisher nicht geschehen. Dem betreffenden Schüler, der in der Schule einschlägig bekannt ist, war auf der Hinfahrt ein Messer bei der Kontrolle durch die Lehrer weggenommen worden, auf eine noch ungeklärte Weise muß er sich in England ein neues besorgt haben.

In Hastings scheint eine gereizte Atmosphäre zu herrschen. Als die Polizei das Protokoll der Bluttat aufnahm, lagen da noch die Scherben der Fensterscheiben eines Hamburger Schüler-Reisebusses. Mit den Schülern waren brenzlige Situationen durchgespielt worden, im Notfall sollten sie weglaufen, hatten die Pädagogen erklärt. Bis zu diesem Tag sei die Klassenfahrt auch normal verlaufen, sagt der Schulleiter.

Der „Exzeß“ erfordert eine deutliche Situation, obwohl es nur noch wenige Wochen ist bis zum Realschul-Abschluß. Der türkische Schüler hatte schon die Androhung der Entlassung, die Schulkonferenz beschloß die Entlassung. Aber die Bildungsbehörde spielt nicht mit, sie weist dem Schüler nicht eine andere Schule zu. Die Entlasssung ist rechtmäßig, sagt der Sprecher der Bildungsbehörde, die Strafe ist also da, nur wird sie nicht vollzogen, wegen Verfahrensschwierigkeiten. An der Hamburger Straße ist man sauer auf die Bildungsbehörde: „Für uns ist das Problem, daß die Schwere des Vergehens nicht geahndet worden ist“, erklärt Schulleiter Leonhardt.

K.W.