Vorfall an der Uni Oldenburg
: Beweisstück weg

■ Ermittlungen gegen Uni-Professor wegen sexistischer Beleidigung

Oldenburg. Ein mutmaßlicher Fall von schwerer sexueller Diskriminierung einer Frau sorgt gegenwärtig an der Universität Oldenburg für Empörung. Zugleich ermittelt die Polizei nach eigenen Angaben wegen „Beleidigung auf sexueller Basis“ gegen einen 63 Jahre alten Germanistik-Professor der Hochschule.

Strafantrag hat eine Studentin gestellt. Sie wirft dem Hochschullehrer vor, eine ihrer Visitenkarten mit einer pornographischen Zeichnung in einer Lehrveranstaltung herumgereicht und ihren Namen laut vorgelesen zu haben. Die Zeichnung sei von Unbekannten angefertigt und mit der Aufforderung versehen worden, die Studentin anzurufen.

Die Hochschulleitung kündigte am Mittwoch an, sie werde sich gemeinsam mit der Frauenbeauftragten der Uni „mit Nachdruck“ mit dem Fall befassen. Die Einleitung disziplinarischer Untersuchungen gegen den Germanisten sei nicht auszuschließen.

In einem „Offenen Brief“ der betroffenen Studentin heißt es, ein Mitstudent habe sie über den diskriminierenden Vorgang in der Lehrveranstaltung informiert. Er habe ihr das einbehaltene Beweisstück übergeben. Bei dem Versuch, den Professor in einer Sprechstunde zur Rede zu stellen, habe der das „corpus delicti“ als „Anschauungsmaterial“ bezeichnet und eingesteckt. Anschließend habe er sie hinausgeworfen.

In einer Stellungnahme der Universitätsleitung zu dem Vorgang heißt es, Hochschullehrer hätten bei ihrer Arbeit eine moralische und pädagogische Sorgfaltspflicht, die „diskriminierende Handlungen ausschließt“. Das gelte vor allem im Verhältnis zu den ihnen anvertrauten Studierenden. Die Vorbild-Rolle von Hochschullehrern sei keine Leerformel.

Die Universität habe 1996 Richtlinien gegen sexuelle Diskriminierung beschlossen. Sie ergänzten den rechtlichen Rahmen. Den darin enthaltenen Prinzipien werde man zur Durchsetzung verhelfen. dpa