Zoo-Fotos rechtens

Das Recht auf freie Meinungsäußerung steht über dem Hausrecht von Zoos. Mit dieser Begründung hat das Hamburger Landgericht gestern eine Klage des Tierparks Hagenbeck gegen den Bildband „Der Zoo – Fotografien von Tieren in Gefangenschaft“ des Göttinger Echo-Verlages zurückgewiesen. Hagenbeck hatte geklagt, weil die Aufnahmen in dem Buch ohne Genehmigung veröffentlicht worden seien.