Richter kritisiert Abschiebung ohne Rechtsschutz

■ Die 74 aus Berlin abgeschobenen BosnierInnen konnten teilweise ihren Abtransport nicht mehr gerichtlich prüfen lassen. Auch Anwälte und Flüchtlingsberater kritisieren Innenbehörde

Berlin (taz) – Die Kritik an der Berliner Innenverwaltung wegen der Nacht- und Nebel-Abschiebung von 74 Bürgerkriegsflüchtlingen vergangene Woche hält an. Percy MacLean, Richter am Verwaltungsgericht, kritisierte, daß Personen abgeschoben wurden, die einen Antrag auf Rechtsschutz gestellt haben. Die Innenbehörde habe damit gegen Nicht-Abschiebe-Vereinbarungen mit dem Gericht verstoßen. MacLean geht von mehreren ungerechtfertigten Abschiebungen aus.

Rechtsanwälte beklagten gestern gegenüber der taz, daß ihren Klienten der Widerruf der Duldung erst wenige Tage zuvor zugestellt worden war. „Dann ist ein Rechtsschutz nicht mehr drin“, so Anwalt Eckart Wähner. Bei seinen drei Mandanten sei es ihm nicht möglich gewesen, den zuständigen Haftrichter zu erreichen. Auch die Teilnahme an der richterlichen Anhörung im Abschiebegewahrsam wurde ihm verwehrt. „So werden die Rechte der Betroffenen ausgehebelt“, sagte Wähner. Die renommierte Flüchtlingsberaterin Bosilkja Schedlich weiß von Traumatisierten, die trotz eines Attestes in der Tasche verhaftet wurden. „So wird unsere mühsame Arbeit in einem Tag zunichte gemacht.“ Die Berliner Innenverwaltung wies die Kritik gestern zurück und schloß weitere Abschiebungen nicht aus. Sabine am Orde