Mehr als bei der SPD

■ CDU-Antrag zum Volksentscheid

Was ist der Unterschied zwischen SPD und CDU? „Der ist nicht so dramatisch“, räumt der christdemokratische Verfassungsexperte Rolf Kruse ein. Gemeint hat er damit allerdings nur die Auffassungen der beiden großen Parteien zum Thema Volksgesetzgebung. Gestern stellte Kruse den Antrag seiner Fraktion vor, der sich im wesentlichen mit den Vorstellungen der SPD deckt. Beide wollen dem Gesetzesentwurf der Initiative „Mehr Demokratie“, über den am 27. September abgestimmt wird, eine Alternative an die Seite stellen. Die BürgerInnen sollen dann entscheiden, ob sie den sehr weitgehenden der Ini oder den der großen Parteien besser finden.

Genau wie die SPD will auch die CDU die Anforderungen für die ersten beiden Schritte – Volksinitiative und Volksbegehren – um die Hälfte absenken. Für die eigentliche Abstimmung, den Volksentscheid, sollen aber nach wie vor mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten zustimmen.

Kruse will jedoch bei den Bürgerentscheiden weiter gehen als die SPD. Ab einem Prozent im ersten Schritt soll die Bezirksversammlung sich mit dem Thema befassen müssen. Eine Sperrwirkung soll ein Bürgerbegehren aber nicht haben. Die CDU will außerdem, daß auch bei Einzelvorhaben, also etwa einem geplanten Industriegebiet auf der grünen Wiese, eine Volksabstimmung stattfinden kann. Das sei „mehr als bei der SPD“. Kruse hob hervor, daß Hamburg eine sehr gute Regelung habe: Jeder Wahlberechtigte wird benachrichtigt.

Derweil läuft bei der SPD eine Mitgliederbefragung zum Thema Volksgesetzgebung an. In sieben Parteibüros können sich Genossen bis zum 8. August dafür aussprechen, keinen Alternativentwurf zu dem von „Mehr Demokratie“ vorzulegen. Denn die Ini befürchtet, daß zwei Vorlagen die Stimmen spalten und einen Erfolg somit unmöglich machen. sim