Der schnüffelnde Standesbeamte

■ Senat bestätigt: Wollen binationale Paare heiraten, sollen Hamburgs Standesbeamte prüfen, ob eine Scheinehe vorliegt

„Ja, ich will“ reicht nicht mehr aus. Wollen AusländerInnen Deutsche heiraten, müssen sie ihren Wunsch, eine bürgerliche Ehe zu führen, überzeugend darlegen. Der Senat bestätigte in seiner Antwort auf eine kleine Anfrage der GAL, daß er keine Richtlinien dafür erarbeiten wird, wann Standesbeamte den Verdacht auf eine sogenannte Scheinehe hegen sollten. Die Beamten werden dadurch zu Schiedsrichtern über binationale Ehen.

Zum 1. Juli ist das neue Eheschließungsrecht in Kraft getreten. Das besagt, daß Standesbeamte ihre Mitwirkung an einer Eheschließung verweigern müssen, wenn offenkundig eine Scheinehe vorliegt. Das wiederum sei der Fall, wenn Mann und Frau mit der Heirat ihrem Ehepartner ein Aufenthaltsrecht in Deutschland ermöglichen wollten. Die Neuregelung geht zurück auf „Maßnahmen zur Bekämpfung von Scheinehen“, die der Rat der Europäischen Union im November 1997 verabschiedete.

Während andere Bundesländer derzeit einen Kriterienkatalog erarbeiten, sollen in Hamburg die Standesbeamten allein über das Schicksal binationaler Paare richten. Deren „unabhängige Rechtsstellung“, so der Senat, verlange eine „eigenverantwortliche Prüfung und Entscheidung im Einzelfall“. Dem würden allgemeinverbindliche Kriterien nicht gerecht.

Das finden auch die Beamten. „Bei einer Liste bestünde die Gefahr, daß man sich einfach einen einzelnen Punkt rausgreift“, sagt Rolf Paschen, Chef des Landesverbands der Hamburgischen Standesbeamten. „Die Standesbeamten in Hamburg sind so gut ausgebildet, daß sie das nicht nötig haben.“ Bisher hätten sie vor einer Eheschließung ja auch die Ausländerakte studiert und bei Zweifeln die Heiratswilligen zum klärenden Gespräch vorgeladen. Konsequenzen hatte das noch keine. „Wir hatten noch nie einen Fall, in dem wir die Eheschließung verweigert hätten“, sagt Paschen.

Polizeiliche Aufgaben sollen Standesbeamte nicht übernehmen. Auf Hausbesuche zur Besichtigung der „ehelichen Lebensgemeinschaft“ würden sie nicht geschickt, heißt es in der Senatsantwort.

Elke Spanner